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Auszug - Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 77 "Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Freiflächenphotovoltaik in Zeitz - Luckenau“  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 12
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 16.08.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:00
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
VI/STR/65/0584/17 Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 77 "Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Freiflächenphotovoltaik in Zeitz - Luckenau“
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Stadtentwicklung
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   

Herr Villiers erläuterte die Vorlage und erklärte, dass diese wegen der Sitzungstermine erst in den Bauausschuss und dann in den Ortschaftsrat geht. Dieser hat sich jedoch bereits positiv dazu bekannt.

 

Herr Schröder wies noch darauf hin, dass sich in Nachbarschaft der Kasernen auch ein Gelände befindet, dass sich hierfür eignen würde.

Weiterhin fragte er nach der Firma Naturstrom.

 

Herr Villiers bemerkte, dass der Antrag dieser in den Unterlagen zur Vorlage fehlt. Dieser wird zum Protokoll nachgereicht.

 


Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Für den in der Anlage 1 abgegrenzten Geltungsbereich in der Gemarkung Luckenau

wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 77 "Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Freiflächenphotovoltaik in Zeitz, Ortsteil Luckenau" auf dem Gelände vom ehemaligen Rohrleitungsbaubetrieb des Montagewerkes Leipzig  aufgestellt.

 

Es wird folgendes Planziel angestrebt:

Schaffung von Baurecht zur Errichtung einer Anlage für Freiflächenphotovoltaik.

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) soll für den Bebauungsplan Nr. 77 wie folgt durchgeführt werden:

Bekanntmachung, dass innerhalb einer bestimmten Frist bei der Stadtverwaltung für die Öffentlichkeit die Möglichkeit besteht, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke und Auswirkungen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes zu unterrichten.

 

Entsprechend § 2 (4) BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.

 

Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

6

Ja-Stimmen:

5

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

1

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Naturstrom (434 KB)