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Vorlage - VI/STR/65/0584/17  

Betreff: Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 77 "Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Freiflächenphotovoltaik in Zeitz - Luckenau“
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Stadtentwicklung
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Vorberatung
16.08.2017 
Sitzung des Bauausschusses ungeändert beschlossen   
Ortschaftsrat Luckenau Vorberatung
23.08.2017 
Sitzung des Ortschaftsrates Luckenau ungeändert beschlossen   
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
07.09.2017 
Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
14.09.2017 
33. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (VI/STR/65/0584/17)
Anlagen:
PV_Zeitz-Luckenau_Lageplan_05_07_2017_A3_2000-ANLAGE-sw
Schrb. naturstrom
Solarpark_Zeitz_Vorentwurf_30_06_2017_A3_2000

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Für den in der Anlage 1 abgegrenzten Geltungsbereich in der Gemarkung Luckenau

wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 77 "Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Freiflächenphotovoltaik in Zeitz, Ortsteil Luckenau" auf dem Gelände vom ehemaligen Rohrleitungsbaubetrieb des Montagewerkes Leipzig  aufgestellt.

 

Es wird folgendes Planziel angestrebt:

Schaffung von Baurecht zur Errichtung einer Anlage für Freiflächenphotovoltaik.

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) soll für den Bebauungsplan Nr. 77 wie folgt durchgeführt werden:

Bekanntmachung, dass innerhalb einer bestimmten Frist bei der Stadtverwaltung für die Öffentlichkeit die Möglichkeit besteht, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke und Auswirkungen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes zu unterrichten.

 

Entsprechend § 2 (4) BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.

 

Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

 


Gesetzliche Grundlage:

§ 12 (1) BauGB und 3 (1) i n Verb. mit § 4 (1) BauGB

 

bereits gefasste Beschlüsse:

-

 

aufzuhebende Beschlüsse:

-

 

 

 

Begründung:

 

 

 

Der Standort des ehemaligen Rohrleitungsbaubetriebes in Zeitz – Ortsteil Luckenau - ist im Flächennutzungsplan als Sondergebiet mit entsprechender Zweckbestimmung

„regenerative Energiegewinnung/ Photovoltaik“ausgewiesen.

Für diese Fläche soll der entsprechende Bebauungsplan aufgestellt werden.

 

Der Vorhabenträger, die NaturStromAnlagen GmbH, hat mit Schreiben vom  30.06.2017 den Antrag auf Erstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes bei der Stadtverwaltung eingereicht (Anlage 2, Kopie).

 

An der Aufstellung des Bebauungsplanes (Anlage 3) und der damit verbundenen Realisierung der Investition besteht seitens des Vorhabenträgers und der Stadt Zeitz ein dringendes Interesse.

 

 

 


Anlagen:

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 PV_Zeitz-Luckenau_Lageplan_05_07_2017_A3_2000-ANLAGE-sw (258 KB)    
Anlage 3 2 Schrb. naturstrom (187 KB)    
Anlage 2 3 Solarpark_Zeitz_Vorentwurf_30_06_2017_A3_2000 (192 KB)