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Auszug - Allgemeine Anfragen sowie Informationen des Oberbürgermeisters  

33. Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 23
Gremium: Stadtrat Zeitz
Datum: Do, 14.09.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:25
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz

 

Folgende Fragen und Antworten:

 

Frau Späte, Fraktion der CDU:

 

1. Frage - Kostenübersicht zu Bädern

Frau Späte wünscht die Weiterführung und Bereitstellung der Kostenübersicht für Bäder des Jahres 2015 um die Jahre 2016 und ggf. 2017 für die Mitglieder des Stadtrates.

 

2. Frage – Scoping-Termin in Halle

In Halle gab es einen Scoping-Termin zum Thema Kiessandtagebau Starkenberg, an dem auch Herr Villiers teilgenommen hat. Dieser Kiessandtagebau beabsichtigt, seine Tagebauflächen erheblich in das Land Sachsen-Anhalt, Gemarkung Kayna und Elsteraue, auszuweiten. Das Bergamt hat das Verfahren nicht begonnen, weil es einen Beschluss der Landesregierung zur Überarbeitung des regionalen Entwicklungsplanes in Bezug auf bergbauliche Flächen gibt. Die Öffentliche Sitzung dieses regionalen Planungsverbandes im Landratsamt des Burgenlandkreises findet am 15.10.2017 statt.

Frau Späte bittet um Wahrnehmung dieses Termins durch die Verwaltung, da sich aus der möglichen Beschlussfassung des regionalen Planungsverbandes eventuell Schlussfolgerungen auf den Flächennutzungsplan der Stadt Zeitz beziehen.

 

3. Frage – Poller Marktplatz Kayna

Das Ordnungsamt der Stadt Zeitz hat bereits vor 2 Jahren das Defektsein eines Versorgungspollers auf dem Marktplatz in Kayna festgestellt. Dieser Versorgungspoller stammt aus dem Jahr 2000 und gehört zur 1. Generation der versenkbaren Poller. Der Poller lässt sich nicht mehr versenken. Steckdosen, Strom- und Wasseranschlüsse liegen frei. Der Poller sollte bereits im vorigen Jahr ersetzt werden. Entsprechende Angebote liegen vor.

Ist ein Ersatz des Pollers noch im Jahr 2017 vorgesehen?

 

Frau Weber, Bürgermeisterin, informiert, dass das Problem bekannt sei. Derzeit werde geprüft, inwieweit eine Reparatur möglich oder eine Neuinvestition notwendig sei.

 

Frau Späte merkt an, eine Neuinvestition müsse im Haushalt eingestellt werden. Weiterhin bittet sie um Information nach Abschluss der Prüfung und Mitteilung der Entscheidung.

 

Hinweis zur Unterschwellenvergabeordnung

Frau Späte hat an die Verwaltung der Stadt Zeitz Unterlagen zur Unterschwellenvergabeordnung übermittelt. Das Inkrafttreten der Unterschwellen- vergabeordnung bedeute eine große Umstellung in der zukünftigen Vergabe von unterschwelligen Bereichen, auch im Zusammenhang mit einer Änderung in der Bauverordnung. In Bezug auf die nötige Schulung von Mitarbeitern sollte dies bei der Planung von Weiterbildungsmaßnahmen für das Jahr 2018 berücksichtigt werden.

Frau Weber dankt für den Hinweis und wird die Weiterbildungsmaßnahmen bei der Planung berücksichtigen.

 

Herr Heller, Fraktionsvorsitzender Die Linke. fragt nach dem Bearbeitungsstand zu den Instandsetzungsarbeiten in der Bergstraße.

Herr Immisch, Fachbereichsleiter Technisches Zeitz, teilt mit, dass hier größere Maßnahmen nicht geplant seien. Eine Möglichkeit bestünde darin, die unbefestigte Fläche auszubessern oder zu beschottern.

 

Herr Rink, Einzelstadtrat WIR, informiert über nächtliche Lärmbelästigung durch lautes Hundegebell.

In einem Hinterhof der Mittelstraße würden seit über 2 Jahren Hunde gezüchtet und gehalten. Das starke, fast ununterbrochene Hundegebell sei nachts und an den Wochenenden relativ laut. Beim Ordnungsamt wurde bereits vor 2 Monaten schriftlich eine Anzeige eingereicht. Eine weitere Beschwerde wurde an die Bürgermeisterin gesandt. Die Situation sei nach wie vor unverändert. Das Ordnungsamt wollte Kontrollen durchführen, habe jedoch keinen Zutritt erhalten. Eine Antwort bzw. Information zu den Anfragen und Beschwerden habe Herr Rink nicht erhalten. Die Polizei sei nicht zuständig. Wer kontrolliert in der Nacht, an den Wochenenden und zu Zeiten mit gesteigertem Lärmschutz?

 

Die Bürgermeisterin, Frau Weber, findet die Aussage nicht ganz richtig. Die Beschwerde von vor 2 Monaten sei eingegangen. Eine Antwort sei diese Woche erfolgt. Das Ordnungsamt habe reagiert und mit dem Veterinäramt vom Burgenlandkreis kontrolliert. Mit der Halterin sei über die Beachtung der Haltungsbedingungen der Hunde gesprochen worden. Es werde regelmäßig weiter kontrolliert, auch durch das Ordnungsamt.

Frau Weber weist darauf hin, dass eine Lärmbelästigung unter Nachbarn eine Sache sei, die man unter Nachbarn oder auf dem Zivilrechtsweg klären müsse. Das Ordnungsamt sei hier nicht mehr zuständig.

 

Herr Rink, Einzelstadtrat WIR, unterstreicht seine Ausführungen mit folgenden Worten:

„Was hier geschieht, entspricht definitiv nicht Recht und Ordnung. Wenn das Ordnungsamt meint, hier seine Schuldigkeit getan zu haben, dann wird das an die nächst höhere Instanz gehen. Dann wird es eine Dienstaufsichtsbeschwerde geben müssen wegen Untätigkeit. Hier sind Bürger zu schützen und nicht Hunde!“

 

Herr Schulze-Knechtel, Fraktion CDU:

Gibt es neue Erkenntnisse zum Schwanenteich? Ist eine Säuberung des Teiches geplan? Besteht die Möglichkeit, vielleicht nur die Oberfläche abzuschöpfen? Hat man das schon in Erwägung gezogen?

 

Herr Thieme, Oberbürgermeister, gibt folgende Erläuterungen.

Für eine Entschlämmung sind 50.000 € eingestellt worden. Ursprünglich waren Investitionsmaßnamen in Höhe von 30.000 € für einen Ablauf zur Reduzierung der Oberflächenverschmutzung und weitere 100.000 € für ein biologisches Vorklärwerk eingestellt. Das erste Angebot für die Entschlämmung des Schwanenteiches belief sich auf 100.000 €.

 

Die Wasserqualität ist im Schwanenteich in biologischer Hinsicht in Ordnung. Die Fische schwimmen unterhalb der Wasseroberfläche und nicht oberhalb. Es gibt einen Zufluss. Der Nährstoffeintrag ist durch das herabfallende Laub erhöht. Der Geruch habe seine Ursache in dem Kanal aus der Völkerfreundschaft und den höher liegenden Gärten, die in den Bach einleiten. Dort werden zunehmend Kläranlagen gebaut. Angesichts der mangelnden biologischen Notwendigkeit und dieser Erkenntnisse ist es möglicherweise nicht nötig und auch nicht gegenüber den Bürgern zu rechtfertigen, 50.000 € für eine Entschlämmung des Schwanenteiches zu investieren.

Eine Abschöpfung der Oberfläche erfolge gelegentlich. Die Lüfter, die angeschafft worden, brauchen 1-2 Jahre, um zu wirken. Dadurch soll durch einen erhöhten Sauerstoffgehalt im Wasser die Schlammschicht abgebaut werden.

 

Zur weiteren Präzisierung übergibt Herr Thieme das Wort an Frau Beyer, Bündnis 90/Die Grünen/FDP:

Grundsätzlich sei es so, dass im August der Zulauf des Schwanenteiches verstopft war, ungefähr 14 Tage lang. Vom Mühlgraben her gebe es ein Überlaufbauwerk, wo der Teich gespeist wird. Wenn dieses Laubsieb nicht regelmäßig gereinigt werde, sei irgendwann so viel Laub drin, dass nichts mehr durchläuft. Wenn dann kein Wasseraustausch stattfindet, ist das für ein natürliches Gewässer schlecht.

Durch das Umweltamt werden monatlich die Wasserwerte geprüft und bewertet, sowohl die Wasserqualität die zufließt und die abfließt. Der Bericht enthält 2 bis 3 Seiten über die Einschätzung der Wasserqualität. Über die Werte kann man sich bei Frau Gebhard informieren.

Grundsätzlich sei es so, dass sich der Schlammgehalt von ca. 30 cm in diesem Teich seit 10 Jahren nicht geändert habe. Die Belüftungsanlage reinige den Teich über einen biologischen Prozess durch Mikroorganismen, die angeregt werden. Die Mikroorganismen müssen sich ansiedeln und fressen sich ganz langsam durch diesen Schlamm. Nach 3 bis 4 Jahren sei der Schlamm weg.

 

Sinnvoll wäre es, die Oberfläche zu reinigen, was mit erheblichem Zeit- und Kostenaufwand verbunden sei. Der eigentümliche Geruch, der speziell vor Gewitter auftrete, komme nicht aus dem Schwanenteich, sondern entstünde durch Luftdruckveränderungen kurz vor einem Gewitter. Der Geruch komme aus den Kanaldeckeln und entstünde durch den Druckausgleich.

Mit dem Eigenbetrieb für Abwasser werde derzeit die Installation einer Geruchssperre geprüft.

 

Herr Schulze-Knechtel führt weiter aus, es gehe auch im Prinzip um die Optik der Anlage für Besucher, Gäste oder Spaziergänger. Er regt eine zweimalige Reinigung der Oberfläche des Schwanenteiches an. 

Weiterhin macht Herr Schulze-Knechtel den Vorschlag, im unmittelbaren Bereich ein Verbot für Hunde anzubringen.