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Auszug - Vertretung Stadt Zeitz im Aufsichtsrat der SSBZ Stadtreinigungs- und Servicebetrieb Zeitz GmbH  

33. Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 16 Beschluss:VI/STR/OB/0578/17
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 14.09.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:25
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
VI/STR/OB/0578/17 Vertretung Stadt Zeitz im Aufsichtsrat der SSBZ Stadtreinigungs- und Servicebetrieb Zeitz GmbH
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Oberbürgermeister
Beteiligungsmanagement
Federführend:Oberbürgermeister   

 

Herr Thamm nimmt gemäß § 33 KVG LSA nicht an der Beratung und Abstimmung teil und verlässt den Sitzungsbereich. Somit werden zu TOP 16 insgesamt 31 stimmberechtigte Mitglieder abstimmen.

 

Herr Borde, Vorsitzender des Stadtrates, gibt die vorgeschlagenen Namen der Stadträtinnen/Stadträte für die Wahl in den Aufsichtsrat der SSBZ Stadtreinigungs- und Servicebetrieb Zeitz (SSBZ GmbH) bekannt:

 

  1.                  (CDU)      Steffi Zetzsche
  2.                  (Die Linke.)Lothar Gentsch

 

 

Frau Späte, Fraktion der CDU, beantragt folgende Anfrage in das Protokoll aufzunehmen:

 

In der Begründung zur Beschlussvorlage im Absatz 2 ist nachzulesen:

„Die Amtsdauer für ein Mitglied besteht für drei Jahre. Die Wiederbestellung ist zulässig. Die Abberufung ist nur aus wichtigem Grund möglich.“

Die Amtszeit der Mitglieder des Stadtrates ende in zwei Jahren. In der Vergangenheit habe es zu den Fragen bezüglich der Besetzung von Aufsichtsräten nach dem Ende einer Wahlperiode mehrfach Nachfragen gegeben. Frau Späte bittet deshalb um eine deutliche Darlegung der Rechtslage.

 

Der Oberbürgermeister, Herr Thieme, erläutert dazu, die Thematik betreffe das Gesellschaftsrecht; und es sei nach dem Gesellschaftsrecht zu verfahren. Das bedeute, die für 3 Jahre gewählten Stadtratsmitglieder bleiben auch dann Aufsichtsratsmitglieder, wenn sie vielleicht zukünftig nicht mehr Mitglieder des Stadtrates seien. Es müsse geprüft werden, ob ein Ausscheiden aus dem Stadtrat als wichtiger Grund angesehen werden könne.

 

Nachfrage Frau Späte:

In der Vergangenheit habe es bezüglich der Besetzung von Aufsichtsratspositionen in den Stadtwerken Zeitz GmbH entsprechende Regelungen mehr oder weniger nicht gegeben. Hier habe es nicht eine Um- oder Neubesetzung betroffen, sondern einfach die Nichtwiederwahl eines Stadtratsmitgliedes in den Stadtrat und dessen weiterer Verbleib im Aufsichtsrat. Frau Späte bittet um Klärung der Sachlage und Situation in Bezug der benannten Stadtratsmitglieder.

 

Herr Thieme führt aus, dass z.B. bei einer Privatisierung des SSBZ sich die Situation noch komplizierter darstelle. Beim Verkauf der Geschäftsanteile hätten möglicherweise andere und nicht kommunale Gesellschafter ein Interesse, Aufsichtsratsmitglieder zu benennen.


Beschluss:

Beschluss-Nr.: VI/STR/OB/0578/1409/17:

 

Der Stadtrat wählt in den Aufsichtsrat der SSBZ Stadtreinigungs- und Servicebetrieb Zeitz GmbH (SSBZ GmbH) 

 

 

1. ( CDU)Steffi Zetzsche

 

2. (DIE LINKE.)Lothar Gentsch


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

37

davon anwesend:

32

Ja-Stimmen:

27

Nein-Stimmen:

  1

Stimmenthaltungen:

  3

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

  1    (Herr Thamm)