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Auszug - 2. Änderung der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Zeitz  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 8
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 27.09.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:35
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
VI/STR/32/0606/17 2. Änderung der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Zeitz
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Recht u. Ordnungswesen
SG Sicherheit u. Ordnung
Federführend:Fachbereich Ordnungswesen   

Frau Weber erläutert die Vorlage.

Ziel ist es, in der Stadt Zeitz die Sicherheit und Ordnung zu erhöhen. Deshalb wurde die Gefahrenabwehrverordnung überarbeitet und Änderungen vorgenommen.

Noch nicht enthalten im Satzungsentwurf ist die Anregung von Herrn Schulze-Knechtel in der letzten Stadtratsitzung, dass das Führen von Hunden um den Schwanenteich verboten wird.

Nach Prüfung durch den FB 32 ist dies möglich und es könnte im § 4 Absatz 5 der Punkt:

„Das Führen von Hunden ist auf Spielplätzen sowie auf dem Rundweg am Schwanenteich verboten. Das gilt nicht für Begleit- und Diensthunde.“ eingefügt werden.

Über diesen Antrag wird noch abgestimmt.

 

Frau Vincenz informiert, dass die 2. Änderung der Gefahrenabwehrverordnung vorab bereits beim Burgenlandkreis – der zuständigen Fachaufsicht, Polizei und Feuerwehr eingereicht wurde. Die Genehmigung vom BLK wird zur Stadtratssitzung vorliegen.

 

Frau Weber informiert, dass es seitens der Verwaltung bereits einige Vorschläge für mögliche Flächen für Hundewiesen vorliegen, diese wurden nachträglich von Frau Weber zu Protokoll gegeben:

 

Mögliche Hundewiesen Diskussionsgrundlage (teilw. siehe Anlagen):

 

  • untere Theodor-Arnold-Promenade
  • August-Bebel-Straße/ ehemaliges Theater
  • Posaer Straße/ Schützenplatz (Stadteigentum) - hinter Blue Box
  • Geußnitzer Straße (siehe beiliegender Flächenplan)
  • Mozartstraße, Grünfläche ehemaliger Spielplatz Flur 8 Flurstück 55/5
  • Franz-Schubert-Straße, Grünfläche ehemaliger Spielplatz Flur 8 Flurstück 72/6
  • Belgrader Straße, Grünfläche am Weg Pekinger Straße Flur 6 Flurstücke 52/42

    und 52/40

 

Frau Weber sowie Herr Thieme bitten, dass von allen Ausschussmitgliedern/Fraktionen weitere Vorschläge zu möglichen Hundewiesen gemacht werden.

 

Durch Frau Weber ist bis zum nächsten Hauptausschuss bzgl. Ordnungswidrigkeiten/Parken in der Gefahrenabwehrverordnung nochmals eine rechtliche Prüfung vorzunehmen.

Weiterhin ist den Ausschussmitgliedern die komplette Gefahrenabwehrverordnung zur Verfügung zu stellen.

 


Herr Exler informiert über die vorliegende Ergänzung zur Änderung der Gefahrenabwehrverordnung vom FB Recht und Ordnungswesen und

stellt folgenden Antrag:

 

Die Mitglieder des Bauausschusses geben an den Hauptausschuss die Empfehlung, die Ergänzungen im Artikel 3 und 11 in die Gefahrenabwehrverordnung zu übernehmen:

 

(Ergänzung - kursiv gekennzeichnet)

Artikel 3

§ 4 „Tierhaltung“ –

(3) Das Führen von Hunden ….sowie auf dem Rundweg am Schwanenteich …..

 

Artikel 11

(8) Entgegen § 4 (4) Hunde ….oder auf dem Rundweg am Schwanenteich führt.

 

Ja- Stimmen:  3                         Nein-Stimmen: 1             Enthaltung:  3

 

Somit ist der Antrag angenommen und es erfolgt die Abstimmung zum Beschluss einschließlich der Ergänzung.

 

 

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt in seiner Sitzung am 26.10.2017 die 2. Änderung der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Zeitz vom 28.01.2010.             

 

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

4

Nein-Stimmen:

1

Stimmenthaltungen:

1

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2017 09 28 Städtische Grünflächen 2_Belgrader Straße_1 (408 KB)    
Anlage 2 2 2017 09 28 Städtische Grünflächen 3_Rasberger Straße_1 (510 KB)    
Anlage 3 3 2017 09 28 Städtische Grünflächen 4_2_Geußnitzer Straße_1 (484 KB)    
Anlage 4 4 2017 09 28 Städtische Grünflächen_Mozartstraße_1 (498 KB)