Auszug - 2. Änderung der Ordnung über die Erhebung von Eintrittsentgelten für die Benutzung von Einrichtungen der Stadt Zeitz
Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales, Kultur und Sport | ||||||||
TOP: | Ö 6 | |||||||
Gremium: | Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Di, 26.09.2017 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:30 - 19:30 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
VI/STR/40/0615/17 2. Änderung der Ordnung über die Erhebung von Eintrittsentgelten für die Benutzung von Einrichtungen der Stadt Zeitz | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Soziales Zeitz | |||||||
Federführend: | Fachbereich Soziales Zeitz | |||||||
Einführend erläutert der Oberbürgermeister die Gründe für die eingereichte Beschlussvorlage. Die Erhöhung der Eintrittsentgelte in den Bereichen Bäder, Museum und Schlosspark ist eine Maßnahme zur Haushaltskonsolidierung.
Auf Nachfrage zur Überschussbeteiligung der Stadtwerke Zeitz GmbH, den BgA Bäder betreffend, informiert Frau Schürmann, dass die Gewinnausschüttung in den zurückliegenden Jahren nicht nur den Bädern sondern auch dem allgemeinen Haushalt zugute gekommen ist.
Frau Langenberg erklärt, dass mit der heutigen Beschlussvorlage die Anbringung eines Zweckbindungsvermerkes angeregt wird. Das würde sich dahingehend auswirken, dass Ertragsüberschüsse zukünftig zur energetischen Sanierung der Schwimmhalle, Reparaturen sowie Erhaltungs- und Ausstattungsinvestitionen eingesetzt werden könnten.
Weitere Anfragen der Ausschussmitglieder werden beantwortet. Angeregt wird die Erhöhung des Eintrittspreises für den Schlosspark von 2 € auf 3 €.
Im Namen ihrer Fraktionen geben Frau Wetzelt und Frau Reinhardt bekannt, dass die Vorlage innerhalb der Fraktion noch nicht beraten wurde. Deshalb kann zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Zustimmung erteilt werden.
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt die 2. Änderung der Ordnung über die Erhebung von Eintrittsentgelten für die Benutzung von Einrichtungen der Stadt Zeitz in ihrer Fassung vom 28.09.2012 (öffentlich bekannt gemacht am 27.10.2012).
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 7 |
davon anwesend: | 6 |
Ja-Stimmen: | 3 |
Nein-Stimmen: | 2 |
Stimmenthaltungen: | 1 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |