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Auszug - Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2018 der Stadt Zeitz und dem dazugehörigen Haushaltsplan mit seinen gesetzlichen Bestandteilen und Anlagen  

Sitzung des Finanz-/Rechnungsprüfungsausschusses
TOP: Ö 11
Gremium: Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 25.09.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:50
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
VI/STR/20/0612/17 Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2018 der Stadt Zeitz und dem dazugehörigen Haushaltsplan mit seinen gesetzlichen Bestandteilen und Anlagen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Oberbürgermeister
SG Haushalts- und Rechnungswesen
Federführend:Fachbereich Finanzen   

Frau Wetzelt:

Sie wird heute gegen den Beschluss stimmen, da die Unterlagen erst in der Fraktion auszuwerten sind.

 

Herr Gentsch:

Möchte die Unterlagen auch zuerst in der Fraktion beraten.

Wie hoch ist der aktuelle Stand der Kassenkredite.

 

Frau Schürmann:

Aktuell liegt der Kassenkredit derzeit bei 12 Mio.Euro. Mit der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 haben wir einen Höchstbetrag für die Aufnahme von Liquiditätskrediten in Höhe von 15 Mio. Euro genehmigt bekommen. In der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 ist der Kassenkredt in Höhe von 15 Mio. Euro festgesetzt. Hier wurde die Liquiditätsplanung bis März 2018 herangezogen. Der Kreditbedarf zum 31.12.2017 bewegt sich bei knapp ca. 12 Mio. Euro. Im Haushaltsplan 2018 ergibt ich ein Finanzdefizit im Finanzplan von ca. 3 Mio. Euro, so dass derzeit eingeschätzt wird, dass der Höchbetrag von 15 Mio. Euro auskömmlich sein müsste.


Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 der Stadt Zeitz und den dazugehörigen Haushaltsplan mit seinen gesetzlichen Bestandteilen.

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

1

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

6

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0