Inhalt

Auszug - 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr in der Stadt Zeitz - Straßenreinigungsgebührensatzung -  

Sitzung des Finanz-/Rechnungsprüfungsausschusses
TOP: Ö 9
Gremium: Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 25.09.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:50
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
VI/STR/65/0614/17 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr in der Stadt Zeitz - Straßenreinigungsgebührensatzung -
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Gebühren und Beiträge
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   

Frau Wetzelt:

In welcher Höhe wurde Ordnungsgeld eingenommen bezüglich der Anlieger, die verpflichtet sind, ihre Straßen selbst zu reinigen und dies nicht tun?

 

Frau Weber:

Es werden regelmäßig durch die Ermittler Kontrollen durchgeführt und auch Bußgeldbescheide bei Nichteinhaltung erteilt.

Die konkrete Beantwortung wird dem Protokoll beigefügt (Anlage 1).

 

Herr Hädrich:

Ist es möglich Kosten zu sparen, wenn das regelmäßige Aufstellen der Schilder durch einen einmalig bekanntzugebenden Reinigungsplan ersetzt wird?

 

Herr Immisch:

Dieses Verfahren wurde bereits mehrfach geprüft. Die rechtliche Umsetzung birgt viele Schwierigtkeiten. Die Beschilderung ist notwendig und wird regelmäßig durchgeführt. Der SSBZ hat Vorschläge unterbreitet, wie die Beschilderung erleichtert werden kann (z. B. Einsatz von mehr Hülsen).

Weiter erläutert Herr Immisch kurz den Inhalt der Vorlage.

 

Herr Hädrich:

Er bittet um Erläuterung der Verwaltungskosten und warum ist bei diesen in den Jahren 2015 bis 2017 ein Anstieg und 2018 bis 2020 ein Gleichstand zu verzeichnen?

 

Herr Immisch:

Grundsätzlich beinhaltet eine Kalkulation einen Rück- und einen Vorblick. Beim Rückblick liegen Rechnungen und auch die Stundenanteile pro Tag / Monat / Jahr für die zuständigen Mitarbeiter vor. Hier entstehen auch die Verwaltungskosten.


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

1

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0