Auszug - 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr in der Stadt Zeitz - Straßenreinigungsgebührensatzung -
Sitzung des Ortschaftsrates Zangenberg | ||||||||
TOP: | Ö 9 | |||||||
Gremium: | Ortschaftsrat Zangenberg | Beschlussart: | abgelehnt | |||||
Datum: | Di, 10.10.2017 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 19:00 - 21:00 | |||||||
Raum: | Mehrzweckhalle Zangenberg, | |||||||
Ort: | Leipziger Straße, 06711 Zeitz OT Zangenberg | |||||||
VI/STR/65/0614/17 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr in der Stadt Zeitz - Straßenreinigungsgebührensatzung - | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Technisches Zeitz SG Gebühren und Beiträge | |||||||
Federführend: | Fachbereich Technisches Zeitz | |||||||
Frau Busse:
- erläuterte 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer
Straßenreinigungsgebühr in der Stadt Zeitz
Nach den hochgerechneten Kosten des Jahres 2017 und der Kosteneinschätzung für die
Jahre 2018 bis 2020 ergibt sich eine Erhöhung der Straßenreinigungsgebühr von 31,75 %
bis 32,40 % in den einzelnen Reinigungsklassen.
Eine Erhöhung der Gebühren in Höhe von über 31 % kann der Ortschaftsrat nicht mittragen.
Es wird vorgeschlagen, zu überprüfen, ob die Häufigkeit des Kehrens in den einzelnen
Reinigungsklassen notwendig ist und reduziert werden kann.
Die Leipziger Straße in Zangenberg (keine B-Straße und Landesstraße mehr ) ist in der
Reinigungsklasse B mit 1 x wöchentlicher Reinigung eingruppiert. Es soll geprüft werden
ob eine Reinigung 1x 14- täglich ausreicht.
Die Straßenreinigung obliegt weiterhin dem SSBZ, da Vertrag zwischen Stadt und SSBZ
verlängert wurde.
Anfragen:
Warum erfolgte keine öffentliche Ausschreibung? Ist SSBZ der kostengünstigste
Vertragspartner? Um Antwort wird gebeten
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die 2. Änderungssatzung zur „Satzung über die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr in der Stadt Zeitz – Straßenreinigungsgebührensatzung - “.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 5 |
davon anwesend: | 3 |
Ja-Stimmen: | / |
Nein-Stimmen: | 3 |
Stimmenthaltungen: | / |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | / |
- somit ist die Vorlage abgelehnt |
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Frau Prahlow und Frau Busse verlassen um 20.00 Uhr die Sitzung.