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Auszug - 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr in der Stadt Zeitz - Straßenreinigungsgebührensatzung -  

Sitzung des Ortschaftsrates Zangenberg
TOP: Ö 9
Gremium: Ortschaftsrat Zangenberg Beschlussart: abgelehnt
Datum: Di, 10.10.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:00
Raum: Mehrzweckhalle Zangenberg,
Ort: Leipziger Straße, 06711 Zeitz OT Zangenberg
VI/STR/65/0614/17 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr in der Stadt Zeitz - Straßenreinigungsgebührensatzung -
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Gebühren und Beiträge
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   

 


Frau Busse:

- erläuterte 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer

  Straßenreinigungsgebühr in der Stadt Zeitz

  Nach den hochgerechneten Kosten des Jahres 2017 und der Kosteneinschätzung für die

  Jahre 2018 bis 2020 ergibt sich eine Erhöhung der Straßenreinigungsgebühr von 31,75 %

  bis 32,40 % in den einzelnen Reinigungsklassen.

  Eine Erhöhung der Gebühren in Höhe von über 31 % kann der Ortschaftsrat nicht mittragen.

  Es wird vorgeschlagen, zu überprüfen, ob die Häufigkeit des Kehrens in den einzelnen

  Reinigungsklassen notwendig ist und reduziert werden kann.

  Die Leipziger Straße in Zangenberg (keine B-Straße und Landesstraße mehr ) ist in der

  Reinigungsklasse B mit 1 x wöchentlicher Reinigung eingruppiert. Es soll geprüft werden

  ob eine Reinigung 1x 14- täglich ausreicht.  

  Die Straßenreinigung obliegt weiterhin dem SSBZ, da Vertrag zwischen Stadt und SSBZ

  verlängert wurde.

Anfragen:

Warum erfolgte keine öffentliche Ausschreibung? Ist SSBZ der kostengünstigste

Vertragspartner? Um Antwort wird gebeten

 

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die 2. Änderungssatzung zur „Satzung über die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr in der Stadt Zeitz – Straßenreinigungsgebührensatzung - “.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

5

davon anwesend:

3

Ja-Stimmen:

/

Nein-Stimmen:

3

Stimmenthaltungen:

/

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

/

 

- somit ist die Vorlage abgelehnt

 

 

Frau Prahlow und Frau Busse verlassen um 20.00 Uhr die Sitzung.