Inhalt

Auszug - Entwässerungsgebührensatzung (zental/dezentral)  

Sitzung des Betriebsausschusses
TOP: Ö 10
Gremium: Betriebsausschuss Beschlussart: an Amt/Ausschuss verwiesen
Datum: Di, 24.10.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:55
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
VI/STR/75/0631/17 Entwässerungsgebührensatzung (zentral/dezentral)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung Zeitz"
Federführend:Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung Zeitz"   

Frau Dr. Pommer erläuterte anhand einer Präsentation die vorliegende Entwässerungsgebührensatzung.

 

Herr Exler wollte wissen, warum die Satzung mit einer Grundgebühr aufgestellt wurde.

Seine Fraktion ist für eine Satzung ohne Grundgebühr.

 

Herr Höfer führte aus, dass Grundgebühren regelmäßig erhoben werden. Dabei werden  Fixkosten über einen festen Kostenbestandteil abgedeckt. An den Einleitungsmengen wird immer gespart und durch Einführung der Grundgebühr kann dem entgegengewirkt werden.

 

Herr Weißbrodt führte aus, dass seine Fraktion für eine reine gebrauchsabhängige Gebühr ohne Grundgebühr ist.

Eine verbrauchsabhängige Gebühr wird zum jetzigen Zeitpunkt als sinnvoller erachtet.

 

Herr Weißbrodt stellte den Antrag die Entwässerungsgebühr ohne Grundgebühr, also mit der Änderung im § 6 zu beschließen.

 

Herr Schulze-Knechtel befürwortete ebenfalls eine Gebührensatzung ohne Grundgebühr.

 

Frau Weber wies darauf hin, dass nur die Änderung des § 6 nicht möglich ist. Die Satzung müsste komplett überarbeitet werden.

 

Ein weiterer Diskussionspunkt war die bessere Regelung für den Anschluss- und Benutzungszwang für Niederschlagswasser.

Frau Weber wies darauf hin, dass es nicht so einfach ist, einen Anschluss- und Benutzungszwang durchzusetzen. Hierbei muss seitens des Eigenbetriebes Abwasser nachgewiesen werden, dass der Eigentümer nicht verrieseln könne.

 

 

 


Nach Abschluss der Diskussion und dem Hinweis von Frau Weber wurde der Antrag von Herrn Weißbrodt wie folgt präzisiert:

 

Überarbeitung der Entwässerungsgebührensatzung unter dem Aspekt, keine Grundgebühr für das Entsorgungsgebiet 1 zu erheben

 

Abstimmung:6 Ja-Stimmen / 1 Gegenstimme / 1 Stimmenthaltung

Somit wird dem Antrag stattgegeben und die Entwässerungsgebührensatzung wird zur Überarbeitung zurück verwiesen.