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Auszug - 2. Änderung der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Zeitz  

Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses
TOP: Ö 11
Gremium: Haupt-und Wirtschaftsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 19.10.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:30
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
VI/STR/32/0606/17 2. Änderung der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Zeitz
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Recht u. Ordnungswesen
SG Sicherheit u. Ordnung
Federführend:Fachbereich Ordnungswesen   

Frau Vincenz:

Es gab einige Änderungen zur vorliegenden 2. Änderung der Gefahrenabwehrverordnung.

Zum einen gab es grammatikalische Korrekturen, zum anderen wurden neue Sachen aufgenommen, wo es seitens der Stadt noch keine Regelungen gab.

Im Bauausschuss gab es die Diskussion zu einem Änderungsantrag, dass auf dem Rundweg am Schwanenteich ein Hundeverbot ausgesprochen werden soll. Dies wurde im Bauausschuss befürwortet. Somit ist dieser Änderungsantrag im heutigen Ausschuss auch zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Nach eingehender Diskussion sind sich die Mitglieder des Haupt- und Wirtschaftsausschusses einig, dass dem Vorschlag aus dem Bauausschuss nicht zugestimmt wird. Die Vorlage wird in der ausgereichten Form beschlossen.

 

 


Beschluss:

Der Stadtrat beschließt in seiner Sitzung am 26.10.2017 die 2. Änderung der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Zeitz vom 28.01.2010.             

 

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

12

davon anwesend:

12

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltungen:

  2

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

  0