Auszug - 2. Änderung der Ordnung über die Erhebung von Eintrittsentgelten für die Benutzung von Einrichtungen der Stadt Zeitz
34. Sitzung des Stadtrates Zeitz | ||||||||
TOP: | Ö 16 | Beschluss: | VI/STR/40/0615/17 | |||||
Gremium: | Stadtrat Zeitz | Beschlussart: | zurückgezogen | |||||
Datum: | Do, 26.10.2017 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 21:10 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
VI/STR/40/0615/17 2. Änderung der Ordnung über die Erhebung von Eintrittsentgelten für die Benutzung von Einrichtungen der Stadt Zeitz | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Soziales Zeitz | |||||||
Federführend: | Fachbereich Soziales Zeitz | |||||||
Es liegt ein Änderungsantrag in Form einer kompletten Satzung der Fraktion der CDU vor. Frau Späte begründet den vorliegenden Änderungsantrag und stellt im Namen der Fraktion der CDU den
Antrag auf Rückverweisung der Beschlussvorlage in die Verwaltung.
Frau Späte führt aus, dass über die Tarife der in der Satzung erfassten Bäder Theißen und Kayna in den jeweiligen Ortschaften entschieden werde. Die Zugangsvoraussetzungen zu den Entgelttarifen der einzelnen Bäder sollten gleich sein.
Die Bürgermeisterin, Frau Weber, bedankt sich für den Entwurf der Satzung über die Erhebung von Eintrittsentgelten für die Benutzung von Einrichtungen der Stadt Zeitz. Die Vorlage wird zur Überarbeitung zurückgezogen.