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Auszug - 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr in der Stadt Zeitz - Straßenreinigungsgebührensatzung -  

34. Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 15 Beschluss:VI/STR/65/0614/17
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: an Amt/Ausschuss verwiesen
Datum: Do, 26.10.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 21:10
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
VI/STR/65/0614/17 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr in der Stadt Zeitz - Straßenreinigungsgebührensatzung -
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Gebühren und Beiträge
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   

 

Veränderung der Anwesenheit

Ab 18.25 Uhr nehmen Frau Späte und ab 18.30 Uhr Herr Hartung an der Sitzung des Stadtrates Zeitz teil. Damit sind ab diesem Zeitpunkt insgesamt 34 stimmberechtigte Mitglieder des Stadtrates anwesend.

 

Es liegt ein Austauschblatt vor.

 

Zu Beginn erläutert Herr Immisch, Fachbereichsleiter Technisches Zeitz gibt Ausführungen zu den Kehrklassen in der Stadt Zeitz und erläutert die Gründe für die Anhebung der Straßenreinigungsgebühr. Als Ursache seien einerseits die am 14.01.2016 in der Sondersitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses geschlossenen Dienstleistungsverträge mit der SSBZ GmbH Zeitz zu nennen und zum anderen die Umsetzung des Konsolidierungsvorschlages, den Eigenanteil der Stadt Zeitz neu zu bewerten. Ursprünglich habe dieser Eigenanteil 25 % betragen, werde sich mit der neuen Satzung auf 15 % verringern.

Eine Überarbeitung der Einteilung der einzelnen Straßen in die Kehrklassen von A1, A2, B, C1, C2 und Festlegung des Kehrbedarfes sei sehr komplex, saisonabhängig und kurzfristig nicht zu realisieren. In diesem Zusammenhang verweist Herr Immisch auf das Solidaritätsprinzip, das jeder Satzung zugrunde liege.

Bei Antragsablehnung der Straßenreinigungssatzung müssen die vertraglich vereinbarten Zahlungen an den SSBZ trotz allem geleistet werden, was zu einen Minusbetrag von 4.600 €/Monat führe. Durch die Beibehaltung des Eigenanteils von 25 % würde im derzeitigen Haushaltsentwurf als Konsolidierungsmaßnehme ein Minus von ca. 28.000 € entstehen, welches an anderer Stelle wiederum auszugleichen sei.

 

In der sich anschließenden Diskussion nehmen Stadträte Stellung und legen ihre Meinungen und Standpunkte dar.

 

So gibt Herr Rink, Fraktion Wir, zu bedenken, warum nicht grundsätzlich alle Straßen bei der Reinigung berücksichtigt werden.

 

Herr Strauch, Fraktion Die Linke., regt an, die Straßenreinigungssatzung, zu überarbeiten und gibt zur Sebald-Waldstein-Straße den Hinweis, dass hier in den Wintermonaten ein Schild „Wartungsfreie Zone“ aufgestellt werde und somit - obwohl jegliche Kehrleistung unterbleibe-, trotzdem Straßenreinigungsgebühr anfalle.

 

Herr Weißbrodt, Fraktionsvorsitzender ALL/AfD äußert, Ziel und Grundgedanke zur Umstellung der Rechtsform des SSBZ und dem damit verbundenen Abschluss von Verträgen für 5 Jahre sei gewesen, dem SSBZ den Start der Privatisierung zu erleichtern. Nach Ablauf dieser Zeit sollte neu ausgeschrieben werden. Aber um den Winterdienst abzusichern, seien die Verträge kurzfristig neu geschlossen worden.

 

Herr Schröder, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/FDP, verweist auf den Einbringungsvertrag vom 23.11.2011 und den Beteiligungsbericht 2014, der sich auf das Berichtsjahr 2012 bezieht. Weiterhin empfiehlt er die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des SSBZ.

 

Der Oberbürgermeister, Herr Thieme, weist auf die gesetzliche Verpflichtung zur Umlegung der gestiegenen Kosten hin. Die Übernahme eines städtischen Anteils an der Straßenreinigungsgebühr stelle grundsätzlich eine Ermessensentscheidung dar. In der jetzigen Haushaltssituation der Stadt als finanzschwache Kommune sei dieser Eigenanteil erheblich zu reduzieren und das Ermessen reduziert sich insoweit.

 

 

Herr Schwarz, Fraktionsvorsitzender Freie Wähler, begründet weshalb er der Beschlussvorlage nicht zustimmen werde. 

Bereits im Rahmen der Kalkulation im Jahr 2015 sei auf den erheblichen Anteil der Verwaltungskosten in Höhe von ca. 89.000 Euro als einmaligem Kostenfaktor hingewiesen worden. In den Folgejahren sollte sich dieser Betrag spürbar reduzieren, wurde jedoch in der gleichen Höhe beibehalten. Die Verringerung des Kostenanteils der städtischen Grundstücke führe zu einer Mehrbelastung für die Bürger, ohne dass es eine Leistungsänderung gegeben habe. Die Gebühr sei ebenfalls um den Betrag von 19% Mehrwertsteuer und einen Kostenanstieg der Leistung in erheblichem Umfang angestiegen..

 

Frau Späte, Fraktion der CDU, bringt zum Ausdruck, dass noch weiterer Gesprächs- und Beratungsbedarf bestehe und stellt den

 

Antrag auf Zurückverweisung dieser Vorlage in die Verwaltung.

 

Der Vorsitzende des Stadtrates, Herr Borde, lässt über den Antrag abstimmen:


 


Abstimmungsergebnis zum Antrag auf Verweisung in die Verwaltung:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

37

davon anwesend:

34

Ja-Stimmen:

26

Nein-Stimmen:

  5

Stimmenthaltungen:

  3

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

  0

 

 

Dem Antrag wird stattgegeben. Die Vorlage wird in die Verwaltung zurückverwiesen.