Inhalt

Auszug - 2. Änderung der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Zeitz  

34. Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 14 Beschluss:VI/STR/32/0606/17
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 26.10.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 21:10
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
VI/STR/32/0606/17 2. Änderung der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Zeitz
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Recht u. Ordnungswesen
SG Sicherheit u. Ordnung
Federführend:Fachbereich Ordnungswesen   

 

Die Bürgermeisterin, Frau Weber, erläutert die Vorlage und begründet die Änderungen. Die gesetzlichen Grundlagen seien umgesetzt, fehlende Regelungen und zusätzliche Ordnungswidrigkeiten aufgenommen, das gefährliche Hundeverbot eingearbeitet und explizit ein Tierfütterverbot für den Bereich des Schwanenteiches aufgenommen.


Beschluss:

Beschluss-Nr.: VI/STR/32/0606/2610/17:

 

Der Stadtrat beschließt in seiner Sitzung am 26.10.2017 die 2. Änderung der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Zeitz vom 28.01.2010.


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

37

davon anwesend:

32

Ja-Stimmen:

30

Nein-Stimmen:

  1

Stimmenthaltungen:

  1

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

  0