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Auszug - Erlass der Gebührenordnung der Stadt Zeitz über die Erhebung von Parkgebühren - Parkgebührenordnung  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 10.01.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:40
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
VI/STR/32/0662/17 Erlass der Gebührenordnung der Stadt Zeitz über die Erhebung von Parkgebühren - Parkgebührenordnung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Recht u. Ordnungswesen
SG Sicherheit u. Ordnung
Federführend:Fachbereich Ordnungswesen   

Wegen dem thematischen Zusammenhang der Vorlagen aus TOP 5 und 6 berichtet Frau Weber zu beiden an dieser Stelle. Das trifft gleichfalls auf die anschließende Diskussion/Anfragen beider TOP zu.

 

Herr Buzalski bemängelte, dass die ausgereichte Tabelle nur zum Teil richtig ist. Sie ist unvollständig und sollte bis zum nächsten Hauptausschuss ergänzt werden.

Weiterhin bemerkte er, dass mit dem Bauvorhaben am Lindenplatz die dortigen Parkplätze wegfallen.

Der Parkplatz am Steinsgraben hinter dem Rathaus wird vorwiegend von Mitarbeitern der Stadt genutzt und steht somit der Bevölkerung nicht zur Verfügung. Hier sollten wegen Einnahmen für den städtischen Haushalt die Parkplätze an die Mitarbeiter vermietet werden.

 

Herr Hedrich: Was wird mit den Parkplätzen in der Fischstraße, kann man dort kostenfreie Kurzzeitparkplätze schaffen?

Frau Weber: Da es sich hier um eine Bundesstraße handelt, muss die Genehmigung der entsprechenden Behörde abgewartet werden. Diese Genehmigung ist schon beantragt und wird kurzfristig erwartet.

 

Herr Strauch: Was ist mit dem Parkplatz an der ehem. Brauerei, sowie denen im Brühl und am Schützenplatz?

Frau Weber: Diese werden noch mit aufgenommen.

 

Herr Buzalski machte den Vorschlag, dass nach Wegfall der Parkplätze am Lindenplatz mit dem eingenommenen Geld aus dem Grundstücksverkauf auf dem verwilderten Grundstück am oberen Steinsgraben zum Ausgleich neue Plätze geschaffen werden könnten.

Der Brauereiparkplatz ist ja privat, gibt es dort einen Vertrag, wie lange läuft dieser?

Könnte das Grundstück durch den privaten Eigentümer verkauft werden?

 

Herr Nicolai machte den Vorschlag, dass bei Parkvergehen nicht gleich „Knöllchen“ ausgestellt werden, sondern bei Erstvergehen erst einmal ein freundlicher Hinweis erfolgen könnte.

Frau Vincenz findet die Idee gut, allerdings ist die Umsetzung schwierig.

Sie wird in Naumburg nachfragen.

 

Frau Wetzelt wies auf einen Fehler im Beschlusstext der Vorlage TOP 6 hin, das Datum muss geändert werden auf 01.02.2018.

 


Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt in seiner Sitzung am 01.02.2018 den Erlass der Gebührenordnung der Stadt Zeitz über die Erhebung von Parkgebühren – Parkgebührenordnung.

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

4

Nein-Stimmen:

2

Stimmenthaltungen:

1

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

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