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Auszug - Aufstellungsbeschluss zur Erstellung einer Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für den Bereich Westplatz in Nonnewitz  

37. Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 15 Beschluss:VI/STR/65/0655/17
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 01.02.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:05
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
VI/STR/65/0655/17 Aufstellungsbeschluss zur Erstellung einer Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für den Bereich Westplatz in Nonnewitz
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Stadtentwicklung
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   

 


Beschluss:

Beschluss-Nr.: VI/STR/65/0655/0102/18:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Für den Bereich Westplatz in der Gemarkung Nonnewitz, Flur 2, Flurstücke 97/6; 97/5; 744/97; 745/97; 747/97; 97/4; 750/97; 766 und 751/97  ist eine Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (Ergänzungssatzung) zu erarbeiten.

 

Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist entsprechend § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB durchzuführen.

 

Die Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden sind entsprechend § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB zu beteiligen.

 

Eine Umweltprüfung ist nicht erforderlich.

 

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortüblich bekanntzumachen.


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

37

davon anwesend:

31

Ja-Stimmen:

31

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltungen:

  0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

  0