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Auszug - Genehmigung der Annahme von Zuwendungen gemäß § 99 KVG LSA i.V.m. § 7 Hauptsatzung der Stadt Zeitz  

37. Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 11 Beschluss:VI/STR/63/0674/47
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 01.02.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:05
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
VI/STR/63/0674/17 Genehmigung der Annahme von Zuwendungen gemäß § 99 KVG LSA i.V.m. § 7 Hauptsatzung der Stadt Zeitz
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Baurecht
SG Stadtsanierung
Federführend:Fachbereich Baurecht   

 


Beschluss:

Beschluss-Nr.: VI/STR/63/0674/0102/18:

 

Der Stadtrat stimmt der Annahme einer freiwilligen Zuwendung an die Stadt Zeitz (Spende) in Höhe von 25.000 € von der Hermann Reemtsma Stiftung zur Finanzierung von Ausgaben der Gesamtmaßnahme des Programms Städtebaulicher Denkmalschutz zur Anrechnung auf den Eigenanteil zu.


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

37

davon anwesend:

31

Ja-Stimmen:

31

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltungen:

  0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

  0