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Auszug - Hundewiese in der Stadt Zeitz  

Sitzung des Finanz-/Rechnungsprüfungsausschusses
TOP: Ö 7
Gremium: Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 20.02.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:40
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
VI/STR/32/0690/18 Hundewiese in der Stadt Zeitz
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Recht u. Ordnungswesen
SG Sicherheit u. Ordnung
Federführend:Fachbereich Ordnungswesen   

Der Oberbürgermeister erläutert, dass der Wunsch der Bevölkerung nach einer Hundewiese besteht. Eine Hundewiese bedarf keines Zauns und keiner Leinenpflicht.

 

In der weiteren Diskussion werden die Vor- und Nachteile der vorgeschlagenen Standorte erörtert.

 

Herr Dr. Müller schlägt folgende Standorte vor:

* Wiese Zeitz-Ost

* Zangenberg

* Rasberg – Kuhndorfer Straße

 

Weiter favorisiert der Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss die Variante 2 für den Hundekotbeutelspender und Papierkorb.


Beschluss:

Es wird/ werden

 

* Wiese Zeitz-Ost

* Zangenberg

* Rasberg – Kuhndorfer Straße

 

als Hundewiese/n ausgewiesen, auf der/denen entsprechend ein Hundekotbeutelspender und ein Papierkorb laut Variante Nr. 2 aufgestellt und mittels eines Schildes „Hundewiese“ als solche ausgewiesen wird/werden.

 

 


Abstimmungsergebnis zum Vorschlag von Herrn Dr. Müller und Variante 2:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

6

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0