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Auszug - Ordnung über die Erhebung von Eintrittsentgelten für die Benutzung von Jugend- und Kultureinrichtungen der Stadt Zeitz  

Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales, Kultur und Sport
TOP: Ö 9
Gremium: Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 19.02.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 21:15
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
VI/STR/40/0669/17 Ordnung über die Erhebung von Eintrittsentgelten für die Benutzung von Jugend- und Kultureinrichtungen der Stadt Zeitz
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Soziales Zeitz
Federführend:Fachbereich Soziales Zeitz   

Der Oberbürgermeister und der Fachbereich informieren einführend, dass es sich auch hier um eine Maßnahme zur Haushaltskonsolidierung handelt.

 

Zur Anfrage von Herrn Hedrich zu Einsparungen im städtischen Haushalt durch Pflegepatenschaften wird durch den Fachbereich Folgendes ausgeführt: 

 

Durch die Pflegepaten wird zurzeit eine Fläche von 7.810 m² gepflegt. Wenn man diese vom SSBZ pflegen ließe, würde das nach einer groben Schätzung  24.057 € ausmachen. Dazu kommen die finanziellen Zuwendungen von 2 Pflegepaten in Höhe von insgesamt 450 €. Somit ist das eine Einsparung für die Stadt in Höhe von 24.500 €.

Außerdem kommen noch die nicht bezifferbaren Aufwendungen für die Pflege des Bienengartens, die "Ausleihe" der Ziegen und die Hilfe bei der Teichbewirtschaftung hinzu.

 

Die Beantwortung der Anfrage, die Zahlung von Versicherungsleistungen nach Vandalismus im Schlosspark betreffend, wird nachgereicht.


Beschluss:

Der Stadtrat beschließt die neue Ordnung über die Erhebung von Eintrittsentgelten für die Benutzung von Jugend- und Kultureinrichtungen der Stadt Zeitz.

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

5

Ja-Stimmen:

2

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

3

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0