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Auszug - 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr in der Stadt Zeitz – Straßenreinigungsgebührensatzung-  

Sitzung des Ortschaftsrates Theißen
TOP: Ö 8
Gremium: Ortschaftsrat Theißen Beschlussart: abgelehnt
Datum: Di, 27.02.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:20
Raum: Theißen, Bürgerraum, Schulstr.9
Ort: Schulstraße 9, 06711 Zeitz
VI/STR/65/0701/18 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr in der Stadt Zeitz – Straßenreinigungsgebührensatzung-
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Gebühren und Beiträge
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   

Herr Köstler:

In Theißen bezahlen nur die Anwohner in der Weißenfelser und Zeitzer Straße   Straßenreinigungsgebühren.

 

Herr Immisch:

Das entspricht der Reinigungsklasse 1. Für alle anderen Bürger kommt die Reinigungsklasse C2 in Betracht. Diese Bürger müssen selbst kehren.

 

Herr Köstler:

Was ist mit dieser Änderungssatzung wenn 2019 unsere Ortsumfahrung B91n freigegeben wird? Fallen die Gebühren für die Bürger der Weißenfelser und Zeitzer Straße automatisch weg?

 

Herr Immisch:

Nein. Die Gültigkeit dieser Satzung bleibt so lange bestehen, bis eine erneute Änderungssatzung durch den Stadtrat beschlossen wird. Diese muss dann die entsprechenden Änderungen enthalten. Solange bezahlen diese Bürger die Straßenreinigungsgebühr entweder im Betrag wie bisher oder den erhöhten Betrag, wenn der Stadtrat dieser 2. Änderungssatzung mehrheitlich Zustimmung erteilt. 

 

Herr Fuckner:

Warum muss der Bürger an der Weißenfelser und Zeitzer Straße in Theißen für die Reinigung der B91 bezahlen? Diese Bürger verunreinigen diese Straße nicht?

 

Herr Immisch:

Von der Stadt besteht der Sauberkeitswunsch und, da die Stadt diesen Wunsch erfüllen will, muss sie dazu eigene Möglichkeiten schaffen. Der Staat ist hier nicht in der Pflicht. Die Stadt lässt reinigen und erhebt vom Bürger Straßenreinigungsgebühren entsprechend Satzung.

 

Herr Borde:

Aus vielen Gründen, einen Teil davon werde ich noch anbringen, werde ich dieser Beschlussvorlage hier im Ortschaftsrat Theißen und auch im Stadtrat meine Zustimmung nicht geben. Würde ich anders entscheiden, dann hätte ich Verrat an unseren Bürgerinnen und Bürgern, die in der Weißenfelser und Zeitzer Straße in Theißen wohnen, begangen.

Es kann doch nichts Ungerechteres geben, als vom Steuerzahler noch Straßenreinigungsgebühren zu verlangen für die Reinigung einer Bundesstraße als Ortsdurchfahrt B91 in Theißen. Der Staat hat Pflichten für Sauberkeit, Ordnung und Sicherheit zu erfüllen, dafür nimmt er von allen Bürgern Steuern ein. Steuern zahlt auch jeder Verkehrsteilnehmer für die Nutzung seines Fahrzeuges im öffentlichen Straßenverkehr. Diese Einnahmen könnten zum Beispiel anteilig an die Stadt Zeitz zurückfließen, um die Reinigungskosten für diesen Straßenabschnitt zu begleichen. Klare Frage, will der Staat das und was steht dazu im Grundgesetz? Die Menschen die an dieser Straße leben müssen, haben die ständige Zunahme der Fahrzeuge aller Art von Jahr zu Jahr erlebt, müssen tagtäglich giftige Abgase und Feinstäube einatmen, werden durch Lärmbelästigung krank, haben ein hohes Verkehrssicherheitsrisiko vor ihrem Grundstück, erkranken auf Grund der genannten giftigen Abgase nachweislich an den verschiedensten Krebskrankheiten und sollen nun nochmals höhere Straßenreinigungsgebühren bezahlen. Das ist ungerecht. Hier sollte die Stadt Zeitz die 2. Änderungssatzung nochmals überarbeiten und damit ein klares Zeichen für Gerechtigkeit setzen.

 


Beschluss:

 

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die 2. Änderungssatzung zur „Satzung über die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr in der Stadt Zeitz – Straßenreinigungsgebührensatzung-“

 

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

10

davon anwesend:

  8

Ja-Stimmen:

  0

Nein-Stimmen:

  8

Stimmenthaltungen:

  0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

  0