Inhalt

Auszug - 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr in der Stadt Zeitz – Straßenreinigungsgebührensatzung-  

38. Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 21 Beschluss:VI/STR/65/0701/18
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 15.03.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 21:10
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
VI/STR/65/0701/18 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr in der Stadt Zeitz – Straßenreinigungsgebührensatzung-
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Gebühren und Beiträge
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   

 

Der Oberbürgermeister, Herr Thieme, erläutert die Vorlage und weist auf das Interesse und die Verpflichtung der Stadt zur regelmäßigen Berechnung der Gebühren hin. Die Gebühren berechnen sich anahnd der tatsächlichen Kosten. Die Gebührenerhebung selbst beruht auf dem Beschluss der Stadt Zeitz, die Straßen reinigen zu wollen, nämlich der Straßenreinigungssatzung. Auf Grundlage der Straßenreinigungssatzung sind wiederum Verträge geschlossen worden. Ein wesentlicher Vertragspartner ist die SSBZ GmbH. Die Verträge mit der SSBZ GmbH sind über einen längeren Zeitraum – über 5 Jahre – fest vereinbart. Diese Kosten bestehen. Den Kosten der SSBZ GmbH liegt auch eine eigene Kalkulation zugrunde, die sich wiederum aus den Kosten der SSBZ GmbH ergibt.

 

Fragen zur Änderung des Reinigungszyklus sind im Rahmen der Gebührensatzung falsch angesiedelt, weil sich die Gebühren aus den tatsächlichen Kosten bzw. dere Straßenreinigungssatzung ergeben. Würden weniger Leistungen von der SSBZ GmbH in Anspruch genommen, wird sich der Pflegestatus der Stadt ändern. Allerdings nur in einem negativen Sinne.

 

Herr Thieme übergibt das Wort an Herrn Immisch, Fachbereichsleiter Technisches Zeitz, und Frau Busse, Sachgebietsleiterin Gebühren und Beiträge. Herr Immisch erläutert anhand einer vorbereiteten PowerPoint-Präsentation den Mitgliedern des Stadtrates den Kalkulationszeitraum, die Kostenbestandteile, Fragen zur Beschilderung, die Berechnungsgrundlage für die Personalkosten innerhalb der Verwaltung. Die Präsentation ist als Anlage im Ratsinformationssystem eingestellt und war bereits in allen vorherigen Ausschüssen gezeigt und diskutiert worden.

 

Herr Thieme begrüßt Herrn Gast als Vertreter der SSBZ GmbH und bittet die Stadträtinnen und Stadträte, Fragen zu stellen.

 

Im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Haushaltskonsolidierungskonzept und dem Haushaltsplan weist Herr Schwarz, Fraktionsvorsitzender Freie Wähler, darauf hin, dass jede Kostenposition sowohl auf der Einnahmen-, als auch auf der Ausgabenseite kritisch hinterfragt und auf Notwendigkeit und mögliche Alternativen zu prüfen sei. Die Beschlussvorlage beinhalte eine Erhöhung der Gebühren je nach Reinigungsklasse um rund 13 %.

Ursache ist die Senkung des Kostenanteils der Stadt und die Steigerung der Straßenreinigungskosten. Der städtische Kostenanteil werde von 25% auf 20 % im Sinne der Konsolidierung gesenkt. Dafür steigt die Straßenreinigungsgebühr für die Eigentümer der Grundstücke und für Mieter. Der Stadtrat wollte diese Kosten kritisch hinterfragt und erklärt haben.

 

Die neue Kalkulation zeigt eine Steigerung der Reinigungsleistung von 288.000 € über 293.000 € auf 299.000 € im Jahr 2020, einen Anstieg der Beschilderungskosten von 60.000 € auf über 62.000 € und die Erhöhung der Verwaltungskosten von rund 78.000 € auf 81.000 € (rund 20% der Gesamtkosten) im Jahr. Es wird eine Senkung des Stellenanteils von 1,5 VbE auf 1,1 VbE ausgewiesen. Die Zusammensetzung des Verwaltungskostenanteils stellt sich wie folgt dar:

  • 20 % Gemeinkostenpauschale für Leistungsträger/Querschnittsämter
  • Pauschale Raumkosten, Abschreibung von 6.250 €/Jahr
  • Unterhaltung der Technik 3.500 €/Jahr

Demnach würde ein Büro allein jährliche Kosten von ca. 10.000 € verursachen.

Herr Schwarz zweifelt die angesetzten Kosten und Pauschalierung an. Eine Pauschalierung der Kosten stehe im Widerspruch mit der Vorgabe zur Umlegung tatsächlicher Kosten. Der tatsächliche Anfall der aufgezeigten Verwaltungskosten wird seitens der Mitglieder der Fraktion Freie Wähler angezweifelt.

 

Herr Schwarz beantragt daher im Namen der Fraktion Freie Wähler:

 

Rückverweisung der Vorlage wiederum in die Verwaltung, um den tatsächlichen Kostenanteil, der für diesen einen MA dort anfallen soll, nachzuweisen und dann ggf. zu einem späteren Zeitpunkt die Vorlage noch einmal einzubringen.

 

Herr Schwarz teilt mit, dass die Mitglieder der Fraktion Freie Wähler Konsolidierung auf dem Rücken ausschließlich der Eigentümer und der Einwohner der Stadt ohne gleichzeitige Einschnitte im städtischen Haushalt nicht mehr mittragen.

 

Herr Thieme und Herr Immisch erklären erneut, die Gebührenkalkulation setze sich aus den tatsächlichen Kosten zusammen und im Interesse der Stadt und aus Vereinfachungsgründen der Gebührenberechnung sei es zulässig, gewisse Leistungen pauschaliert anzusetzen. Die angesprochene Erhöhung der Gebühr betrage lediglich 0,01 € pro laufenden Kehrmeter.                          

 

Herr Gast, Geschäftsführer der SSBZ GmbH, erläutert die Kostenkalkulation und -entwicklung aus Sicht der Gesellschaft, die sich in 4 Kostenblöcken darstellt.

Zwei Kostenblöcke (Reinigungsleistung und Beschilderung) können von der Gesellschaft beeinflusst werden, zwei weitere (Straßenkehricht und Wetterlage) nicht.

 

Herr Schwarz, Fraktionsvorsitzender Freie Wähler, unterbricht Herrn Gast in seinen Ausführungen und erklärt folgenden Einwand. Die SSBZ GmbH habe mit der Stadt Zeitz über einen festen Zeitraum einen Vertrag zur Erbringung der Leistungen geschlossen. Damit sei die Ausfüllung und Umsetzung des Vertrages für die Kalkulation nicht von Relevanz.

 

Der Oberbürgermeister, Herr Thieme, erinnert daran, die gesamte Thematik sei in den Ausschüssen vorberaten worden und zeigt sich verwundert über die heutige Diskussion und Fragestellungen. Es liegt eine Gebührenkalkulation vor, die auf den dargelegten tatsächlichen Kosten basiert und die angesetzt werden müssen. Andererseits könne der Reinigungsauftrag nicht so erbracht werden, wie es derzeit der Fall ist.

 

Herr Schwarz bemängelt den erheblichen Anteil reiner Verwaltungskosten der Gebührenkalkulation, die es zu hinterfragen gilt. Erneut zweifelt er die Höhe der pauschalierten Beträge an.

 

Herr Thieme weist noch einmal darauf hin, dass die Personalkosten nunmehr aufgeschlüsselt wurden und gewisse Kosten pauschal angesetzt werden dürfen. Dies entspreche den Vorgaben bzw. Empfehlungen der kommunalen Geschäftsstelle für Verwaltungsmanagement.

 

Herr Weißbrodt, Fraktionsvorsitzender ALL/AfD, bekräftigt, es gehe im Prinzip um den hohen Verwaltungskostenanteil, der nicht nachvollziehbar sei.

 

 

Herr Prüfe, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/FDP, erklärt, der SSBZ leiste aus seiner Sicht gute Arbeit, die entsprechend bezahlt werden müsse. Er stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Debatte abzubrechen.

 

Der Oberbürgermeister, Herr Thieme, erklärt in seiner Gegenrede zum Geschäftsordnungsantrag von Herrn Prüfe, es sei besser, die Diskussion nicht abzubrechen, sondern man solle noch offene Fragen klären. Dazu werde diese Diskussion schließlich geführt. Außerdem sei die Präsentation in allen vorhergehenden Ausschüssen gehalten worden, um Fragen zu klären. Sollte es keine offenen Fragen geben, bittet Herr Thieme um Zustimmung zur Beschlussvorlage.

 

Abstimmung zum Geschäftsordnungsantrag von Herrn Prüfe:

Abbruch der Debatte

 

Ja-Stimmen19

Nein-Stimmen              4

Enthaltungen:  5

Antrag angenommen

 

Abstimmung zum Antrag der Fraktion Freie Wähler, Herr Schwarz auf Zurückverweisung in die Verwaltung:

 

Ja-Stimmen13

Nein-Stimmen14

Enthaltungen  1

Antrag abgelehnt

 

Herr Schwarz beantragt im Protokoll zu vermerken, Herr Hedrich habe seine Stimme nach Veröffentlichung des Abstimmungsergebnisses abgegeben.

 

Herr Thieme erwidert, dies sei falsch, Herr Hedrich habe lediglich versehentlich die falsche Karte hochgehalten. Herr Hedrich bestätigt das.             

 

Änderung der Anwesenheit:

Herr Strauch stellt die Anwesenheit fest und teilt mit, zum jetzigen Zeitpunkt  insgesamt 29 stimmberechtigte Mitglieder einschließlich des Oberbürgermeisters anwesend sind.

 

Frau Späte, Fraktion CDU, merkt an, zur Abstimmung des Antrages auf Rückverweisung der Vorlage in die Verwaltung habe Herr Strauch bekanntgegeben, dass 13 Mitglieder mit Ja und 14 Mitglieder mit Nein gestimmt haben. Nach Kommunalverfassungsgesetz reiche die Feststellung der Mehrheit zur Abstimmung aus.


Beschluss:

Beschluss-Nr.: VI/STR/65/0701/1503/18:

 

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die 2. Änderungssatzung zur „Satzung über die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr in der Stadt Zeitz – Straßenreinigungsgebührensatzung-“


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

37

davon anwesend:

29

Ja-Stimmen:

15

Nein-Stimmen:

12

Stimmenthaltungen:

  2

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

  0