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Auszug - Einrichtung eines Verfügungsfonds im Rahmen des Förderprogrammes "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" Antrag: Fraktion Freie Wähler  

38. Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 22 Beschluss:VI/STR/STR/0643/17
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 15.03.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 21:10
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
VI/STR/STR/0643/17 Einrichtung eines Verfügungsfonds im Rahmen des Förderprogrammes "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren"
Antrag: Fraktion Freie Wähler
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Stadtrat
Fraktion Freie Wähler
Federführend:Vorsitzender des Stadtrates   

 

Änderung der Anwesenheit:

Herr Musgiller und Herr Neitz nehmen ab 20:40 Uhr nicht mehr an der Sitzung teil. Herr Schröder verlässt 21:00 Uhr die Sitzung des Stadtrates. Damit sind ab diesem Zeitpunkt insgesamt 26 stimmberechtigte Mitglieder einschließlich des Oberbürgermeisters anwesend.

 

 

Herr Exler, Fraktion Freie Wähler, begründet als Einreicher die Vorlage. Er erläutert, die Einrichtung eines Verfügungsfonds sei ein Mittel, um die Bürger für die Stadt noch mehr zu begeistern, Ideen einzubringen und kleine Maßnahmen im investitionsvorbereitenden und investiven Raum durchzuführen, wie beispielsweise die Erstellung einer Homepage, von Flyern, Baustellenbannern, Nutzungskonzepten im öffentlichen und privaten Raum, Bepflanzungen, Begrünung, Beschilderungen, Neugestaltung von Straßenräumen, Kunstprojekte im öffentlichen Raum, Aufstellen von Papierkörben, Spielgeräten, Bänken usw.

 

Der Oberbürgermeister, Herr Thieme, weist darauf hin, dass die Inanspruchnahme dieser Mittel mit einem relativ hohen bzw. unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden sei, die Verwaltung dem Antrag positiv gegenüber stehe.

 

Frau Tischendorf, Fraktion CDU, unterstützt den Antrag der Freien Wähler und merkt an, dass es mehrere Städte gibt, die bereits einen Verfügungsfonds eingerichtet und erfolgreich angewendet haben. Frau Tischendorf schlägt vor, sich mit diesen Städten in Verbindung zu setzen.

 

Frau Späte, Fraktion CDU, gibt zu bedenken, die Städtebauförderung sei bisher nicht eingefügt, weil es noch keinen Bundeshaushalt gebe. Die Periode 2018 – 2021 sei noch nicht begonnen. Es könnten zur Zeit nur Anträge gestellt werden. Weiterhin macht sie auf den zu erwartenden Verwaltungsaufwand aufmerksam. Im Bereich Städtebauförderung seien noch große Projekte, die über die Städtebaumittel gefördert werden, abzurechnen, wie z.B. das Franziskanerkloster und die Michaeliskirche.

 

Frau Schaller, Sachgebietsleiterin Baurecht, teilt mit, dass beispielsweise auch die Evangelische Grundschule noch abzuarbeiten sei. Die Abrechnung aller Maßnahmen aus dem Makro-Plan seien sehr zeitintensiv. Bei der Einrichtung eines Verfügungsfonds gestalte sich der Aufwand relativ hoch zu dem verhältnismäßig geringem Betrag. Sie regt an, das Gremium solle sich aus Bürgern, Ausschussmitgliedern und Stadträten zusammensetzen, die dann Anträge an die Verwaltung einreichen.

 

Weiterhin gibt Frau Schaller den Hinweis, im letzten Satz der Vorlage stehe, der Verfügungsfonds solle aus dem Haushaltsjahr 2019 wirksam werden. Dieser Zeitablauf müsste auf einen Zeitraum 2019/2020 geändert werden, da die Stadtverwaltung Fördermittel erst am 30.11. einreichen könne. Eine Entscheidung komme erst im III. bzw. IV. Quartal 2019. Deshalb könne nicht zugesichert werden, dass die  im Jahr 2019 die Maßnahmen bereits wirksam werden. 

 

Herr Exler, Fraktion Freie Wähler, stellt den Antrag, den letzten Satz der Vorlage wie folgt zu ändern:

 

Der Verfügungsfonds soll ab dem Haushaltsjahr 2019/2020 wirksam sein.


Beschluss:

Beschluss-Nr.: VI/STR/STR/0643/1503/17:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, einen Verfügungsfonds im Rahmen des Förderprogrammes „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ für die Stadt Zeitz einzurichten.

 

In den Fonds sollen zunächst 5.000 Euro aus dem Förderprogramm „Aktive Stadt und Ortsteilzentren“ einfließen.

 

Dieser Verfügungsfonds soll ab dem Haushaltsjahr 2019/2020 wirksam sein.


Abstimmungsergebnis zum geänderten Beschluss:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

37

davon anwesend:

26

Ja-Stimmen:

16

Nein-Stimmen:

  7

Stimmenthaltungen:

  3

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

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