Vorlage - VI/STR/STR/0643/17
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Der Oberbürgermeister wird beauftragt, einen Verfügungsfonds im Rahmen des Förderprogrammes „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ für die Stadt Zeitz einzurichten.
In den Fonds sollen zunächst 5.000 Euro aus dem Förderprogramm „Aktive Stadt und Ortsteilzentren“ einfließen.
Dieser Verfügungsfonds soll ab dem Haushaltsjahr 2019 wirksam sein.
Stephan Schwarz
Vorsitzender der
Fraktion Freie Wähler
Gesetzliche Grundlage: | KVG LSA |
bereits gefasste Beschlüsse: | keine |
aufzuhebende Beschlüsse: | keine |
Begründung:
Ein Verfügungsfonds kann für kleine Projekte in den Fördergebieten genutzt werden. Der Verfügungsfonds enthält 50 Prozent Fördermittel aus dem Förderprogramm und muss mit 50 Prozent privaten Mitteln aufgefüllt werden. Weiterhin entscheidet eine Kommission von Bürgern der Stadt über die Verwendung.
In der Vergangenheit wurden in der Stadt Zeitz einige Mikroprojekte umgesetzt. Unter privater Initiative wurden Frühblüher auf der Grünfläche am Kalktor gepflanzt. Auch wurden im öffentlichen Raum an verschiedenen Stellen Kunstgegenstände aufgestellt.
Diese Aktionen wurden hauptsächlich aus Spendengeldern finanziert. Wenn die Stadt Zeitz einen Verfügungsfonds einrichtet, könnten aus einem Spenden-Euro durch die 50prozentige Förderung zwei Euro werden.
Diese Form der Finanzierung bürgerschaftlichem Engagements sollte in Zeitz eingesetzt werden. Auch können die Bürger und Unternehmen der Stadt ihre Zuwendungen an diesen Fonds spenden. Anträge zu Mikroprojekten werden in einem öffentlichen Gremium transparent diskutiert und später umgesetzt. Auch einige vom Stadtrat schon geforderte Maßnahmen, z.B. Goethepark, können dadurch mit unterstützt werden. Ebenfalls wäre eine Erneuerung von Spielgeräten eventuell einfacher finanzierbar.
Die Einrichtung eines Verfügungsfonds ist gemäß Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung (VV) 2014, Artikel 9, möglich.
Auszug aus www.staedtebauförderung.info:
Ein Verfügungsfonds zeichnet sich durch die folgenden wesentlichen Charakteristika aus:
- Jede Gemeinde, die Mittel aus der Städtebauförderung des Bundes und der Länder erhält, kann einen Verfügungsfonds einrichten.
- Der Gesamtetat des Verfügungsfonds wird von der Gemeinde jährlich festgelegt.
- Der Fonds finanziert sich i.d.R. zu mindestens 50 Prozent aus privaten Mitteln und wird zu gleichen Teilen aus Mitteln der Städtebauförderung kofinanziert. Das bedeutet: Jeder Euro, der aus privatem Vermögen in den Verfügungsfonds eingezahlt wird, wird mit dem gleichen Betrag aus dem Etat der Städtebauförderung (Bund, Land, Kommune) bezuschusst.
- Der Anteil aus Mitteln der Städtebauförderung von Bund, Ländern und Kommunen darf 50 Prozent des Gesamtetats nicht überschreiten. Mit diesem Finanzierungsanteil dürfen ausschließlich investive, investitionsvorbereitende und –begleitende Maßnahmen finanziert werden.
- Der private Anteil des Verfügungsfonds kann von Akteuren der lokalen Wirtschaft, Grundstücks- und Immobilieneigentümern, Immobilien- und Standortgemeinschaften oder engagierten Privatpersonen akquiriert werden. Es können dafür aber auch zusätzliche Mittel der Gemeinde zur Verfügung gestellt werden. Der private Anteil kann außer für Investitionen und investitionsvorbereitende Maßnahmen auch für nicht-investive Maßnahmen eingesetzt werden.
- Über die Verwendung der Gelder aus dem Fonds entscheidet ein lokales Gremium in Eigenregie. Grundlage ist ein abgestimmtes integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept für das Fördergebiet. Örtlichen Akteurszusammenschlüssen wird somit die Verwendung der Gelder innerhalb eines definierten Rahmens freigestellt.