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Auszug - Anbringung des früheren Schriftzuges "E. A. NAETHER" am ZEKIWA-Gebäude, Geschwister-Scholl-Straße  

38. Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 23 Beschluss:VI/STR/STR/0716/18
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 15.03.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 21:10
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
VI/STR/STR/0716/18 Anbringung des früheren Schriftzuges "E. A. NAETHER" am ZEKIWA-Gebäude, Geschwister-Scholl-Straße
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fraktion ALL/AfD
CDU-Fraktion
Federführend:Vorsitzender des Stadtrates   

 

Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt auf den Plätzen eine Austauschvorlage aus.

 

Herr Heller, Fraktionsvorsitzender Die Linke., gibt den Hinweis, das Gebäude sei als Denkmal eingestuft und eine Sanierung habe denkmalgerecht und nach den entsprechenden Richtlinien zu erfolgen. Wenn ein Schriftzug vorhanden war, gehöre dieser selbstverständlich wieder angebracht. Er bringt seine Verwunderung zum Ausdruck, dass für dieses Thema eine separate Vorlage nötig sei.


Beschluss:

Beschluss-Nr.: VI/STR/STR/0716/1503/18:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt darauf hinzuwirken, dass bei der Sanierung des ZEKIWA-Gebäudes – Geschwister-Scholl-Straße, der obere Fassadenteil (gemäß beiliegendem Foto) mit dem Schriftzug  „E. A. NAETHER“ versehen wird.


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

37

davon anwesend:

26

Ja-Stimmen:

19

Nein-Stimmen:

  3

Stimmenthaltungen:

  4

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

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