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Auszug - Ordnung über die Erhebung von Eintrittsentgelten für die Benutzung von Bädereinrichtungen der Stadt Zeitz  

39. Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 15 Beschluss:VI/STR/40/0668/17
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 26.04.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:50
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
Zusatz: Bitte bringen Sie die bereits ausgereichten Unterlagen aus den Ausschusssitzungen zu TOP 10,13,14,15,17 zur Sitzung mit!
VI/STR/40/0668/17 Ordnung über die Erhebung von Eintrittsentgelten für die Benutzung von Bädereinrichtungen der Stadt Zeitz
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Soziales Zeitz
SG Bäder
Federführend:Fachbereich Soziales Zeitz   

 

 

Änderung der Anwesenheit:

Ab TOP 15 befinden sich insgesamt 31 stimmberechtigte Mitglieder des Stadtrates einschließlich des Oberbürgermeisters im Friedenssaal.

 

 

Die Fachbereichsleiterin Soziales Zeitz, Frau Langenberg, erläutert die Vorlage und informiert über die wesentlichen Änderungen. Die Änderungsanträge sind in die jetzige Beschlussvorlage eingeflossen. Gemeinsames Ziel war es, ein einheitliches Tarifsystem aufzustellen.

 

Die Beschlussvorlage beinhaltet viele Verbesserungen und Neuerungen im sozialen Sinne:

-          Unabhängig von Schulform oder Trägerschaft sollen Kinder aller Kitas, Grundschulen, Sekundarschulen und Gymnasien im Stadtgebiet Zeitz freien Eintritt im Rahmen der Gruppenarbeit haben.

-          Beim Sommerbad Zeitz entfällt die zeitliche Einschränkung 09:00 -11:00 Uhr bei der 1-Stundenkarte.

-          Bei der Schwimmhalle bliebt die 1-Stundenkarte zum alten Preis von 2,50 € bestehen. Zusätzlich wird eine 2-Stundenkarte zum Preis von nur 3,50 € eingeführt. Für Kinder und Ermäßigungsberechtigte möchte die Verwaltung einen Eintritt in Höhe von 2,50 € vorschlagen. Ebenso soll es jetzt neu in der Schwimmhalle eine Familientageskarte geben.

-          Zusätzlich wird in der Schwimmhalle eine Ferienkarte für Kinder, Schüler und Studenten zum Tagespreis von nur 2,00 €, in Kayna und Theißen für 1,00 € eingeführt, die für alle gesetzlich geregelten Ferien im Land Sachsen-Anhalt gelten soll.

-          Im Wald- und Sommerbad Kayna entfällt die zeitliche Einschränkung bei der 1-Stundenkarte. Neu eingeführt werden hier die Familientageskarten, die Ferienkarte und die Geldwertkarte (11er Karte zum Preis von 10).

-          Im Freibad Theißen entfällt die zeitliche Einschränkung bei der 1-Stundenkarte, die Ferienkarte wird eingeführt und die Geldwertkarte wird im Tarif angepasst.

 

Die letzte Anpassung der Eintrittstarife im Bereich Bäder erfolgte im Jahr 2012. Die Erhöhung der Eintrittstarife ist als Ausgleichsmaßnahme für allgemeine Kostensteigerungen und Preiserhöhungen der letzten Jahre gedacht. Frau Langenberg bittet um Zustimmung zur Vorlage.

 

In der sich anschließenden Diskussionen werden unterschiedliche Meinungen und Standpunkte dargelegt.

 

Bereits im TOP 14 stellte Herr Weißbrodt, Fraktionsvorsitzender der Fraktion ALL/AfD, den Antrag, für Kinder/Schüler und Studenten den Eintrittspreis von 1,00 € für die Ferienkarte beizubehalten.

 

Der Oberbürgermeister, Herr Thieme, bittet, dem Antrag nicht zu folgen. Das Sommerbad Zeitz sei modern und gut ausgestattet, was einen Eintrittspreis in Höhe von 2,00 €/Tag rechtfertige.

 

Herr Borde verliest den Antrag der Fraktion ALL/AfD:

 

Die Ferienkarte (Tageskarte während der gesetzlichen Sommerferien in Sachsen-Anhalt) bleibt für das Sommerbad Zeitz für Kinder/Schüler und Studenten bei einem Eintrittspreis von 1,00 Euro.

 

Abstimmungsergebnis zum Antrag der Fraktion ALL/AfD:

Ja-Stimmen:  9

Nein-Stimmen:13

Enthaltungen:  9

Antrag abgelehnt


Beschluss:

Beschluss-Nr.: VI/STR/40/0668/2604/18:

Der Stadtrat beschließt die neue Ordnung über die Erhebung von Eintrittsentgelten für die Benutzung von Bädereinrichtungen der Stadt Zeitz.


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

37

davon anwesend:

31

Ja-Stimmen:

15

Nein-Stimmen:

11 

Stimmenthaltungen:

  5

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

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