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Auszug - Aufgabenstellung: Entwicklung eines Leitbildes für die Stadt Zeitz  

Sitzung des Finanz-/Rechnungsprüfungsausschusses
TOP: Ö 8
Gremium: Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 17.04.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 17:45
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
VI/STR/40/0719/18 Aufgabenstellung: Entwicklung eines Leitbildes für die Stadt Zeitz
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Soziales Zeitz
SG Kultur und Tourismus
Federführend:Fachbereich Soziales Zeitz   

Herr Beyer erläutert die Vorlage.

 

Anschließend gibt Frau Späte Anregungen:

Die Befragungen sollten breit gestreut werden.

Nach Fertigstellung des Leitbildes ist dieses den Gremien vorzustellen.

 

 

Herr Schröder kommt zur Sitzung. Damit sind 7 Stadträte anwesend.

Herr Exler:

Am 19.07.2012 hat der Stadtrat den Beschluss über die Erarbeitung eines Leitbildes gefasst.

Was für eine Art von Büro bzw. welches Büro führt die Erstellung des Leitbildes durch? Welche drei Büros wurden angefragt? Was entscheidet das Leitbild der Stadt Zeitz vom Stadtentwicklungskonzept?

 

Herr Beyer:

Es wurden Büros angefragt, die hier in der Umgebung Leitbilder erarbeitet haben. Das sind Büros im Bereich Marketing und Planungsbüros. Voraussetzung für dieses Förderprojekt war die Erarbeitung eines Maßnahmeplans.

Nach jeder Arbeitsveranstaltung werden die Ergebnisse festgehalten, protokolliert und veröffentlicht.

Das Stadtentwicklungskonzept ist städtebaulich ausgerichtet und das Leitbild geht in den Bereich Marketing. Damit wird das Ansehen der Stadt Zeitz nach außen getragen.


Beschluss:

  1. Die Verwaltung hat den Förderantrag zur „Erstellung eines Leitbilds für die Stadt Zeitz“ ausgearbeitet und fristgerecht bis 31.03.2018 bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt im Programm Sachsen-Anhalt REGIO eingereicht. Für die Bearbeitung des Förderantrags müssen noch einige Unterlagen nachgereicht werden.

Der Stadtrat fasst daher den Grundsatzbeschluss zur Entwicklung eines Leitbilds für die Stadt Zeitz und beauftragt die Verwaltung, die noch offenen Unterlagen nachzureichen.

 

  1. Für die Finanzierung der geplanten Gesamtausgaben i. H. v. 40 T€ werden auf dem Produktkonto 11180.543111/743111  - Geschäftsaufwendungen -

in 2018 insgesamt 20.000 € außerplanmäßig mit folgenden Deckungsvorschlägen bereitgestellt:

  • 16.000,00 €, HH 2018 Produktkonto 11180.414111/614111 (Zuweisungen Land)
  • 4.000,00 €, HH 2018 Produktkonto 26110.527165/727165 (besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen Capitol).
     

In 2019 werden insgesamt 20.000 € im Haushaltsplan bereitgestellt, mit folgender geplanten Gegenfinanzierung:

  • 16.000,00 €, HH 2019 Produktkonto 11180.414111/614111 (Zuweisungen Land)

Der Eigenanteil der Stadt Zeitz für diese vorgesehene Förderung beläuft sich auf 8.000 €. Im Nachgang der Antragstellung soll die Deckung des Eigenanteils über einzuwerbende Spenden ausgeglichen werden.

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

4

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

3

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0