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Auszug - Beschluss über die Jahresrechnung 2012 der Stadt Zeitz - Entlastung des Oberbürgermeisters Dr. Volkmar Kunze a. D.  

39. Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 10 Beschluss:VI/STR/OB/0731/18
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 26.04.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:50
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
Zusatz: Bitte bringen Sie die bereits ausgereichten Unterlagen aus den Ausschusssitzungen zu TOP 10,13,14,15,17 zur Sitzung mit!
VI/STR/OB/0731/18 Beschluss über die Jahresrechnung 2012 der Stadt Zeitz - Entlastung des Oberbürgermeisters Dr. Volkmar Kunze a. D.
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Oberbürgermeister
Stabsstelle Controlling
Federführend:Oberbürgermeister   

 

Herr Schwarz teilt mit, dass die Mitglieder der Fraktion Freie Wähler einer Entlastung des Oberbürgermeisters Dr. Volkmar Kunze a.D. zum jetzigen Zeitpunkt nicht zustimmen können.

Aus diesem Grund appelliert er, die Vorlage von der Verwaltung zurückzunehmen und zu einem späteren Zeitpunkt nach Abschluss der Ermittlungsverfahren und Regressforderungen der Stadtwerke dann zusammen ggf. mehrere Jahre im Paket zu befinden.

 

Der Oberbürgermeister, Herr Thieme, betont, die Beschlussvorlage sei in den vorangegangenen Ausschüssen eingehend beraten und wesentliche Einwendungen seien nicht vorgetragen worden. Gegen Herrn Dr. Volkmar Kunze gebe es keine bekannten Forderungen der Stadt. Außerhalb der Jahresrechnung 2012 liegende Umstände sollten nicht als Argument gegen eine Entlastung angeführt werden.


Beschluss:

Beschluss-Nr.: VI/STR/OB/0731/2604/18:

In Ergänzung des Beschlusses des Stadtrates vom 06. März 2014, unter Beschlussnummer V/STR/20/1146.1/14, zur Bestätigung der Jahresrechnung 2012 wird gem. § 45 Abs. 2 Nr. 4 KVG LSA in Verbindung mit § 120 Abs. 1 KVG LSA dem Oberbürgermeister Dr. Volkmar Kunze a. D. nach Ausräumung der Beanstandungen Entlastung erteilt.


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

37

davon anwesend:

31

Ja-Stimmen:

18

Nein-Stimmen:

  6

Stimmenthaltungen:

  7

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

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