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Auszug - Bewilligung einer außerplanmäßigen Auszahlung - Bau Feuerwehrgerätehaus  

39. Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 11 Beschluss:VI/STR/32/0730/18
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 26.04.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:50
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
Zusatz: Bitte bringen Sie die bereits ausgereichten Unterlagen aus den Ausschusssitzungen zu TOP 10,13,14,15,17 zur Sitzung mit!
VI/STR/32/0730/18 Bewilligung einer außerplanmäßigen Auszahlung - Bau Feuerwehrgerätehaus
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Recht u. Ordnungswesen
Fachbereich Technisches Zeitz
Federführend:Fachbereich Ordnungswesen   

 

Zu diesem TOP liegt der Auszug zur Beschlussfassung mit einem Ergänzungsantrag aus der Sitzung des Hauptausschusses vom 19.04.2018 vor.

 

Der Oberbürgermeister, Herr Thieme, erläutert die Notwendigkeit der Beschlussvorlage, um die entstandenen Mehrkosten in Höhe von ca. 180.000,00 Euro haushaltsrechtlich decken und das Bauvorhaben fortsetzen zu können. Ausführungen von Herrn Immisch zum Tagesordnungspunkt und den Mehrkosten werden nicht gewünscht.

 

Herr Borde verliest den Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion aus dem Hauptausschuss vom 19.04.2018:

 

„Der Stadtrat Zeitz beauftragt die Verwaltung der Stadt Zeitz damit, ohne Prüfung der Ursachen die Verzögerung geplanter Ausschreibungen bzw. Vergaben von Bauleistungen, die nach schriftlicher Begründung der Stadtverwaltung ursächlich zur Erhöhung der Baukosten und mithin zur Notwendigkeit der außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 180.000,00 Euro geführt haben.

Es ist ausdrücklich zu prüfen, ob im Rahmen der Schadensbegrenzung für den Haushalt der Stadt Zeitz die Einleitung rechtlicher Schritte gegenüber der oder den Verursacher(n) der Verzögerung mit dem Ziel zur Schadensbegrenzung durch Stellung von Schadenersatz- bzw. Haftungsansprüchen möglich ist. Der Stadtrat ist bis Juli 2018 in einem gesonderten TOP, im Finanz- und Hauptausschuss sowie in der Stadtratssitzung zu unterrichten.“

 

Abstimmung zum Ergänzungsantrag:

Ja-Stimmen:22

Nein-Stimmen: 8

Enthaltungen: 1

Antrag angenommen


rgänzter Beschluss:

Beschluss-Nr.: VI/STR/32/0730/2604/18:

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 180.000,00 € für die Fertigstellung der Feuerwache Zeitz (Investitionsnummer 12600.15006).

 

Die Finanzierung erfolgt aus den Einnahmen für Grundstücksverkäufe (Investitionsnummer 11171.13016).

 

Der Stadtrat Zeitz beauftragt die Verwaltung der Stadt Zeitz damit, ohne Prüfung der Ursachen die Verzögerung geplanter Ausschreibungen bzw. Vergaben von Bauleistungen, die nach schriftlicher Begründung der Stadtverwaltung ursächlich zur Erhöhung der Baukosten und mithin zur Notwendigkeit der außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 180.000,00 Euro geführt haben.

Es ist ausdrücklich zu prüfen, ob im Rahmen der Schadensbegrenzung für den Haushalt der Stadt Zeitz die Einleitung rechtlicher Schritte gegenüber der oder den Verursacher(n) der Verzögerung mit dem Ziel zur Schadensbegrenzung durch Stellung von Schadenersatz- bzw. Haftungsansprüchen möglich ist. Der Stadtrat ist bis Juli 2018 in einem gesonderten TOP, im Finanz- und Hauptausschuss sowie in der Stadtratssitzung zu unterrichten.


Abstimmungsergebnis zum ergänzten Beschluss:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

37

davon anwesend:

31

Ja-Stimmen:

30

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltungen:

  1

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

  0