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Auszug - Bewilligung einer außerplanmäßigen Auszahlung - Bau Feuerwehrgerätehaus  

Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses
TOP: Ö 9
Gremium: Haupt-und Wirtschaftsausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 19.04.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:50
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
VI/STR/32/0730/18 Bewilligung einer außerplanmäßigen Auszahlung - Bau Feuerwehrgerätehaus
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Recht u. Ordnungswesen
Fachbereich Technisches Zeitz
Federführend:Fachbereich Ordnungswesen   

Ab 17:30 Uhr nimmt Herr Schwarz an der Beratung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses teil, es sind somit   12 Mitglieder   anwesend.

 

Einleitend zur Thematik informiert Herr Immisch, FBL FB Technisches Zeitz, zur Vorlage.

 

Anfrage Herr Köstler: welche Grundstücksverkäufe zur Finanzierung dieser Maßnahme betrifft es:

      Antwort Herr Immisch: ews gibt in diesem Jahr einige nicht geplante Grundstücksverkäufe, deren Erlöse zur Deckung eingesetzt werden.

 

Ergänzungsantrag Frau Wetzelt:

Der Stadtrat Zeitz beauftragt das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Zeitz damit, ohne Prüfung der Ursachen die Verzögerung geplanter Ausschreibungen bzw. Vorgaben von Bauleistungen, die nach schriftlicher Begründung der Stadtverwaltung ursächlich zur Erhöhung der Baukosten und mithin zur Notwendigkeit der außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 180.000,00 € geführt haben.

Es ist ausdrücklich zu prüfen, ob im Rahmen der Schadensbegrenzung für den Haushalt der Stadt Zeitz die Einleitung rechtlicher Schritte gegenüber der oder den Verursacher(n) der Verzögerung mit dem Ziel zur Schadensbegrenzung durch Stellung von Schadenersatz- bzw. Haftungsansprüchen möglich ist. Der Stadtrat ist bis Juli 2018 in einem gesonderten Top, im Finanz- und Hauptausschuss sowie in der Stadtratssitzung zu unterrichten.

 

Frau Späte kritisiert fehlende Zuarbeiten, Informationen und nicht beantwortete Anfragen zum Bauprojekt wie z.B.:

  • zögerliche Zuarbeit des Planers
  • Änderungen / Erweiterungen am Bau insgesamt
  • Konjunkturbedingte Kostensteigerungen.

 

Nach umfassender konstruktiver Diskussion zur Vorlage folgt die Abstimmung zum Ergänzungsantrag, welcher dahingehend geändert wird, dass nicht das RPA sondern die Verwaltung beauftragt wird:

 

Der Stadtrat Zeitz beauftragt die Verwaltung damit, ohne Prüfung der Ursachen die Verzögerung geplanter Ausschreibungen bzw. Vergaben von Bauleistungen, die nach schriftlicher Begründung der Stadtverwaltung ursächlich zur Erhöhung der Baukosten und mithin zur Notwendigkeit der außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 180.000,00 € geführt haben.

Es ist ausdrücklich zu prüfen, ob im Rahmen der Schadensbegrenzung für den Haushalt der Stadt Zeitz die Einleitung rechtlicher Schritte gegenüber der oder den Verursacher(n) der Verzögerung mit dem Ziel zur Schadensbegrenzung durch Stellung von Schadenersatz- bzw. Haftungsansprüchen möglich ist. Der Stadtrat ist bis Juli 2018 in einem gesonderten Top, im Finanz- und Hauptausschuss sowie in der Stadtratssitzung zu unterrichten.

 

Abstimmung zum Ergänzungsantrag:

Ja-Stimmen:9

Nein-Stimmen:1

Enthaltungen:2


Ergänzter Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 180.000,00 € für die Fertigstellung der Feuerwache Zeitz (Investitionsnummer 12600.15006).

 

Die Finanzierung erfolgt aus den Einnamen für Grundstücksverkäufe (Investitionsnummer 11171.13016).

 

Der Stadtrat Zeitz beauftragt die Verwaltung damit, ohne Prüfung der Ursachen die Verzögerung geplanter Ausschreibungen bzw. Vergaben von Bauleistungen, die nach schriftlicher Begründung der Stadtverwaltung ursächlich zur Erhöhung der Baukosten und mithin zur Notwendigkeit der außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 180.000,00 € geführt haben.

Es ist ausdrücklich zu prüfen, ob im Rahmen der Schadensbegrenzung für den Haushalt der Stadt Zeitz die Einleitung rechtlicher Schritte gegenüber der oder den Verursacher(n) der Verzögerung mit dem Ziel zur Schadensbegrenzung durch Stellung von Schadenersatz- bzw. Haftungsansprüchen möglich ist. Der Stadtrat ist bis Juli 2018 in einem gesonderten Top, im Finanz- und Hauptausschuss sowie in der Stadtratssitzung zu unterrichten.

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

12

davon anwesend:

12

Ja-Stimmen:

  9

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltungen:

  3

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: