Auszug - Beschluss über die Jahresrechnung 2012 der Stadt Zeitz - Entlastung des Oberbürgermeisters a.D. Dr. Volkmar Kunze
Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 7 | |||||||
Gremium: | Haupt-und Wirtschaftsausschuss | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 19.04.2018 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 19:50 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
VI/STR/OB/0731/18 Beschluss über die Jahresrechnung 2012 der Stadt Zeitz - Entlastung des Oberbürgermeisters Dr. Volkmar Kunze a. D. | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Oberbürgermeister Stabsstelle Controlling | |||||||
Federführend: | Oberbürgermeister | |||||||
Darlegungen und Informationen zur Vorlage erfolgen durch Herrn Thieme, Oberbürgermeister und Frau Hoffmann, Stabstelle Controlling/KLAR/Beteiligungen.
Anfrage Frau Wetzelt, ob es gegenüber Herrn Dr. Kunze noch finanzielle Forderungen seitens der Stadt Zeitz gibt?
Herr Thieme verneint dies.
Frau Späte bittet um Klärung des Sachverhalts bezüglich Einkünften aus Aufsichtsräten von Herrn Dr. Kunze und Information an die Stadträte.
Lt. Herrn Thieme gibt es in diesem Zusammenhang lediglich einen Vorgang, welcher noch nicht abschließend geprüft ist. Aufsichtsratsvergütungen und sonstige Aufwandsentschädigungen sind jedoch nach seinem Kenntnisstand vollständig und ordnungsgemäß abgeführt worden.
Beschluss:
In Ergänzung des Beschlusses des Stadtrates vom 06. März 2014, unter Beschlussnummer V/STR/20/1146.1/14, zur Bestätigung der Jahresrechnung 2012 wird gem. § 45 Abs. 2 Nr. 4 KVG LSA in Verbindung mit § 120 Abs. 1 KVG LSA dem Oberbürgermeister Dr. Volkmar Kunze a. D. nach Ausräumung der Beanstandungen Entlastung erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 12 |
davon anwesend: | 11 |
Ja-Stimmen: | 9 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 2 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |