Auszug - Umsetzung der Maßnahmen der Städtebauförderprogramme "Städtebaulicher Denkmalschutz" (STD) und "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" (ASO), Stand 18.04.2018
Sitzung des Bauausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 6 | |||||||
Gremium: | Bauausschuss | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Mi, 23.05.2018 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 18:15 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
VI/STR/63/0737/18 Umsetzung der Maßnahmen der Städtebauförderprogramme "Städtebaulicher Denkmalschutz" (STD) und "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" (ASO), Stand 18.04.2018 | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Baurecht SG Stadtsanierung | |||||||
Federführend: | Fachbereich Baurecht | |||||||
Nach kurzen Rückfragen erfolgte die Abstimmung.
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt die Umsetzung der das Sanierungsziel verfolgenden Maßnahmen im Rahmen der bewilligten Fördermittel bis einschließlich Programmjahr 2017 in den Städtebauförderprogrammen „Städtebaulicher Denkmalschutz“ (STD) und „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ (ASO) und der Antragstellung für das Programmjahr 2019, Stand 18.04.2018.
Für die bewilligten und beantragten Fördermittel sind die dafür erforderlichen kommunalen Eigenanteile in den jeweiligen Haushaltsjahren einzustellen.
Über Erhöhungen der Kostenansätze der Einzelmaßnahmen mit einem Betrag von mehr als 50.000,00 € beschließt der Stadtrat.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 7 |
davon anwesend: | 6 |
Ja-Stimmen: | 6 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 0 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |