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Auszug - Eröffnungsbilanz der Stadt Zeitz zum 01.01.2013  

Sitzung des Finanz-/Rechnungsprüfungsausschusses
TOP: Ö 7
Gremium: Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 05.06.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:00
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
VI/STR/20/0743/18 Eröffnungsbilanz der Stadt Zeitz zum 01.01.2013
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Oberbürgermeister
SG Haushalts- und Rechnungswesen
Federführend:Fachbereich Finanzen   

Oberbürgermeister:

Die Eröffnungsbilanz liegt nunmehr zur Beschlussfassung vor. Dies war ein sehr langer Weg. Trotzdem wird die Stadt Zeitz immer wieder als Vorbild genannt hinsichtlich des Umstandes, dass sie dennoch sehr schnell ist mit der Eröffnungsbilanz. Sein Dank gilt allen Mitarbeitern, die daran beteiligt waren.

 

Frau Schürmann:

Die Eröffnungsbilanz liegt nunmehr vor in Vorberatung zur Feststellung, welche durch den Stadtrat erfolgen soll.

Die ersten Richtlinien des Landes zur Umstellung des Rechnungswesen der Kommunen auf die Doppik wurden im Jahr 2006 erlassen und alsbald hat sich auch die Stadt Zeitz auf den Weg gemacht, die Vorbereitungen zu treffen. Es musste das gesamte Vermögen der Stadt erfasst und bewertet werden. Für eine Kommune in der Größenordnung von Zeitz ist damit ein enormer Aufwand verbunden, dadurch begründet sich auch die Dauer der Erarbeitung der Eröffnungsbilanz. Es waren viele Mitwirkende beteiligt. Die Stadt Zeitz hat im Wesentlichen das Vermögen selbst bewertet durch Mitarbeiter der Stadt Zeitz auf Grundlage der bestehenden Rechtsvorschriften und Regelungen. In den Kommunen von Sachsen – Anhalt ist diese Verfahrensweise so nicht üblich. Viele Kommunen haben sich dafür entsprechender Büros bedient.

Die Eröffnungsbilanz trägt den Stichtag 01.01.2013. Alle ausgewiesenen Werte sind Stichtagswerte. Zwischenzeitlich erfolgten bereits Wertveränderungen aufgrund von Abschreibungen sowie anderer Zugänge und Abgänge, die in den künftigen Jahresabschlüssen fortgeschrieben werden müssen.

Diese Eröffnungsbilanz an sich wurde erstmalig am 30.06.2015 zur Prüfung im Rechnungsprüfungsamt eingereicht. Danach erfolgte die Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt nach Bilanzpositionen. Es lagen am Ende 12 Teilberichte vor, in denen Hinweise und Änderungsvorschläge gegeben wurden. Diese wurden durch das Sachgebiet Haushalts- und Rechnungswesen aufgegriffen und eingearbeitet.

Die letzte überarbeitete Fassung wurde am 30.06.2017 dem Rechnungsprüfungsamt übergeben. Es erfolgte die Prüfung und der daraus resultierende Prüfbericht vom September 2017, welcher ebenfalls Hinweise enthielt. Auch diese Hinweise wurden aufgearbeitet.

Es erfolgten weitere Überarbeitungen insbesondere zur Übertragung der B 2 vom Bund an die Stadt Zeitz. Die Übertragung erfolgte ohne Werte an die Stadt Zeitz, diese mussten mit einem hohen Zeitaufwand durch den Fachbereich Technisches Zeitz ermittelt werden.

 

Nach der letzten Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt wurde der Bestätigungsvermerk in eingeschränkter Form erteilt. Damit sind die Voraussetzungen gegeben, dass der Stadtrat darüber beschließen kann. Dieser Beschluss ist die Grundlage, um die nachfolgenden Jahresabschlüsse erstellen zu können.

 

Die Vorlage umfasst zwei Dokumente. Das erste Dokument ist die Eröffnungsbilanz.

Frau Schürmann macht darauf aufmerksam, dass in der Anlage 1 vertrauliche Daten enthalten sind und bittet die Mitglieder des Finanz- und Rechnungsprüfungsausschusses, mit diesen Daten sorgsam umzugehen. In den Unterlagen für den Stadtrat und im Allris wurden die Daten geschwärzt.

Das zweite Dokument beinhaltet den Bericht des Rechnungsprüfungsamtes zur Prüfung der Eröffnungsbilanz mit der Stellungnahme des Oberbürgermeisters sowie den eingeschränkten Bestätigungsvermerk.

 

Herr Bliedtner:

Er dankt allen Mitwirkenden für die gute Zusammenarbeit und ist froh darüber, dass er diese Einbringung noch während seiner Dienstzeit miterleben darf, da er ab 01.07.2018 in den Ruhestand geht.

 

Herr Arnold:

Als Datenschutzbeauftragter weist er ebenfalls auf die Anlage 1 der Eröffnungsbilanz hin, in welcher die Daten vor dem Ausfahren der Unterlagen nicht mehr geschwärzt werden konnten. Diese sind unbedingt vertraulich zu behandeln.

Alle anderen Dokumente wurden dahingehend geschwärzt, so dass keine Einwände bezüglich der Datenschutzgrundverordnung zu erheben sind.

 

Im Anschluss stellt Frau Schürmann die Präsentation zur Eröffnungsbilanz vor.

 

Weitere Anfragen gibt es nicht.

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

5

Ja-Stimmen:

4

Nein-Stimmen:

1

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0