Auszug - 2. Änderung der Satzung über die Erhebung einer Spielgerätesteuer in der Stadt Zeitz vom 16.03.2012
Sitzung des Ortschaftsrates Pirkau | ||||||||
TOP: | Ö 7 | |||||||
Gremium: | Ortschaftsrat Pirkau | |||||||
Datum: | Mo, 16.07.2018 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 19:00 - 20:40 | |||||||
Raum: | Büro Holzbau Meuche | |||||||
Ort: | ||||||||
VI/STR/OB/0745/18 2. Änderung der Satzung über die Erhebung einer Spielgerätesteuer in der Stadt Zeitz vom 16.03.2012 | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Oberbürgermeister Stabsstelle Controlling | |||||||
Federführend: | Oberbürgermeister | |||||||
Frau Kerstin Hoffmann erläutert, dass im Rahmen der Haushaltskonsolidierung die
bestehende Satzung überarbeitet werden soll. Die sogenannte Vergnügungssteuer soll von
derzeit 14 Prozent auf 18 Prozent 2019 und auf 20 Prozent ab 2020 angehoben werden.
Dafür werden nicht nur fiskalische Gründe angeführt, auch die Eindämmung der Spielsucht
wird angestrebt. Der entsprechende Beschluss muss dem Ortschaftsrat erneut vorgelegt
werden.