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Auszug - Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für den grundhaften Ausbau der Schützenstraße mit geänderter Abschnittsbildung im 1. BA  

43. Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 15 Beschluss:VI/STR/65/0767/16
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 06.09.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:50
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
Zusatz: Bringen Sie bitte folgende bereits ausgereichte Unterlagen zur Sitzung mit: Zu TOP 19 - Personalentwicklungskonzept der Stadt Zeitz - 4. Fortschreibung für den Zeitraum 2018 - 2026.
VI/STR/65/0767/18 Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für den grundhaften Ausbau der Schützenstraße mit geänderter Abschnittsbildung im 1. BA
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Gebühren und Beiträge
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   

 


Beschluss:

Beschluss-Nr.: VI/STR/65/0767/0609/18:

 

Der Stadtrat Zeitz beschließt die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für den grundhaften Ausbau der Schützenstraße mit geänderter Abschnittsbildung im 1. BA und hebt gleichzeitig den Beschluss-Nr. VI/STR/65/0205/0907/15 vom 09.07.2015 zur Maßnahme auf.

 

Die Abschnittsbildung wird wie folgt geändert:

 

1.     Abschnitt: Schützenstraße/Westseite Einmündung Weberstraße/Thomas-Mann-Straße (Flurstück 2011/173 der Flur 43 und Flurstück 172/2 der Flur 43 -teilweise) bis Einmündung Posaer Straße Ostseite (Bauende Baumaßnahme Tröglitzer Straße – Flurstück 452 und 49/1-teilweise der Flur 71)

 

2.     Abschnitt: Schützenplatz (Flurstück 120 der Flur 73 und Flurstück 452 der Flur 71) bis Mittelstraße (Flurstück 2103/137 der Flur 73 und Flurstück 881/105 der Flur 72)

 

Entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung wird die Schützenstraße als Hauptverkehrsstraße (1. Abschnitt) und der Schützenplatz als Haupterschließungsstraße (2. Abschnitt) klassifiziert.

 

Gemäß § 1a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig und es werden von den Grundstückseigentümern einmalige Straßenausbaubeiträge erhoben.

 

Auf der Grundlage des § 3 Abs. 2 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz wird die Abschnittsbildung beschlossen.


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

37

davon anwesend:

27

Ja-Stimmen:

26

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltungen:

  1

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

  0