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Auszug - Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 83 „Industriegebiet Zeitzer Guss“  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 7
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 15.08.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:40
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
VI/STR/65/0776/18 Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 83 „Industriegebiet Zeitzer Guss“
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Stadtentwicklung
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   

Herr Villiers erläuterte kurz die Vorlage.


Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

 

Für den in der Anlage 1 dargestellten Bereich  wird der Bebauungsplan Nr. 83 „Industriegebiet Zeitzer Guss aufgestellt. Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Es werden  folgende Planziele angestrebt:

 

Umsetzung von Handlungsempfehlungen der Machbarkeitsstudie zur Revitalisierung von Altindustriebrachen in der Elstervorstadt Zeitz. Sicherung des Industriestandortes Zeitzer Guss GmbH

 

Erhalt bzw. Wiederherstellung  des Elsterfloßgrabens in diesem Bereich

 

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

5

Ja-Stimmen:

5

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0