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Auszug - Abwägungs- und Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 80 - Neubau einer Altenpflegeeinrichtung der Stiftung Seniorenhilfe am Lindenplatz in Zeitz - der Stadt Zeitz als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 8
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 15.08.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:40
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
VI/STR/65/0781/18 Abwägungs- und Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 80 - Neubau einer Altenpflegeeinrichtung der Stiftung Seniorenhilfe am Lindenplatz in Zeitz - der Stadt Zeitz als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Stadtentwicklung
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   

Herr Musgiller nimmt zu diesem TOP nicht an der Beratung und Abstimmung teil.

 

 

Herr Villiers erläuterte die Vorlage. In diesem Zusammenhang verwies er auf vorgebrachte Bedenken wegen wegfallender Stellplätze. Es handelt sich hierbei jedoch nicht um öffentlich gewidmete Stellflächen, sondern um sog. „wilde“ Parkplätze.

Es sind in der Umgebung jedoch ausreichend Parkplätze vorhanden.

 

Herr Strauch gab zu bedenken, dass in Hinsicht auf die bestehende Facharztsituation die am Lindenplatz ansässige Arztpraxis jedoch auf Stellplätze im näheren Umkreis ist, vor allem für ältere und gehbehinderte Patienten.

Mit dem Arzt sollte unbedingt Kontakt aufgenommen werden.

 

Herr Thieme erklärte, dass die Stadt mit dem Arzt bereits in Kontakt ist.

Möglich wären evtl. Parkplätze auf dem Gelände des ehem. Pionierhauses.

 

Da Herr Herrmann nicht an der Sitzung teilnehmen kann, verliest Herr Exler dessen Meinungen/Bedenken zu sicherheitsrelevanten Dingen (siehe Anlage).

 

Frau Schaller versicherte, dass diese größtenteils Bestandteil des Bauantrages sind, bevor eine Baugenehmigung erfolgt.

 


Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  • Der Verfahrensvermerk der Anlage 1 der Vorlage wird beachtet.

 

  • Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) des Bebauungsplanes Nr. 80 der Stadt Zeitz - Neubau einer Altenpflegeeinrichtung der Stiftung Seniorenhilfe am Lindenplatz in Zeitz – als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren wurde geprüft und bewertet.

Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage 2.1. – 2.3.

 

  • Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) wird der Bebauungsplan Nr. 80 der Stadt Zeitz – Neubau einer Altenpflegeeinrichtung der Stiftung Seniorenhilfe am Lindenplatz in Zeitz  - bestehend aus der Planzeichnung (Teil A, Anlage 3) und den textlichen Festsetzungen (Teil B, Anlage 4) als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB, als Satzung beschlossen.

 

  • Die Begründung (Anlage 5.1. – 5.3.) des Bebauungsplanes Nr. 80 wird gebilligt.

 

  • Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.

 

  • Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

4

Ja-Stimmen:

4

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0