Auszug - 2. Änderung der Satzung über die Erhebung einer Spielgerätesteuer in der Stadt Zeitz vom 16.03.2012 - Bitte bringen Sie die vorhandenen Unterlagen zur Sitzung mit!
Sitzung des Ortschaftsrates Pirkau | ||||||||
TOP: | Ö 7 | |||||||
Gremium: | Ortschaftsrat Pirkau | |||||||
Datum: | Mo, 06.08.2018 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 19:00 - 20:45 | |||||||
Raum: | Büro Holzbau Meuche | |||||||
Ort: | ||||||||
VI/STR/OB/0745/18 2. Änderung der Satzung über die Erhebung einer Spielgerätesteuer in der Stadt Zeitz vom 16.03.2012 | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Oberbürgermeister Stabsstelle Controlling | |||||||
Federführend: | Oberbürgermeister | |||||||
Frau Kerstin Hoffmann von der Stabstelle Controlling / Kosten- und Leistungsrechnung hat in
der letzten (nicht beschlussfähigen) Ortschaftsratssitzung am 16.07.2018 die Situation
erläutert. Über die Beschlussvorlage wird mit nachstehendem Ergebnis abgestimmt.
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt die in der Anlage beigefügte 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Spielgerätesteuer in der Stadt Zeitz vom 16.03.2012.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 5 |
davon anwesend: | 5 |
Ja-Stimmen: | 5 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 0 |
von der Abstimmung gemäß |
|
§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |