Auszug - Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 83 „Industriegebiet Zeitzer Guss“
Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 14 | |||||||
Gremium: | Haupt-und Wirtschaftsausschuss | Beschlussart: | zurückgestellt | |||||
Datum: | Do, 30.08.2018 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 20:15 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
VI/STR/65/0776/18 Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 83 „Industriegebiet Zeitzer Guss“ | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Technisches Zeitz SG Stadtentwicklung | |||||||
Federführend: | Fachbereich Technisches Zeitz | |||||||
Es erfolgt eine kontroverse Diskussion. Die Hauptausschussmitglieder sind sich einig, dass das eine enorme Wertminderung der dortigen Eigenheime bedeutet, wenn dies als Industriegebiet ausgewiesen wird. Empfehlung: Die Zeitzer Guss GmbH sollte unbedingt mit den Eigenheimbesitzern Gespräche führen und sich einbringen. Die Eigenheime sollen nicht im
B-Plan Gebiet liegen. Beachtung: Gewerbegebiet und Industriegebiet?
Herr Heller stellt den Antrag auf Zurückverweisung in die Verwaltung zur Überarbeitung und ggf. rechtliche Wertung, wie mit den Dingen umzugehen ist.
Abstimmung zum Antrag:
Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0
Der Antrag ist einstimmig angenommen. Die Vorlage wird in die Verwaltung zur Überarbeitung zurück verwiesen.