Auszug - Zuweisung erforderlicher Haushaltsmittel als Budget für den Ortschaftsrat Theißen ab dem Haushaltsjahr 2019 und Folgejahre Antrag: Ortschaftsrat Theißen
Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 18 | |||||||
Gremium: | Haupt-und Wirtschaftsausschuss | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 30.08.2018 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 20:15 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
VI/STR/05/0784/18 Zuweisung erforderlicher Haushaltsmittel als Budget für den Ortschaftsrat Theißen ab dem Haushaltsjahr 2019 und Folgejahre Antrag: Ortschaftsrat Theißen |
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Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Ortschaftsrat Theißen Stadtrat | |||||||
Federführend: | Theißen | |||||||
Herr Köstler macht Ausführungen zur Vorlage.
Es erfolgt eine kontroverse Diskussion. Herr Borde verlässt die Sitzung.
Herr Strauch stellt einen Antrag zur Geschäftsordnung auf Abbruch der Debatte.
Abstimmung zum Antrag:
Ja-Stimmen: 9
Nein-Stimmen: 1
Stimmenthaltungen: 0
Damit ist der Antrag angenommen.
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt, dass dem Ortschaftsrat Theißen für bestimmte, die Ortschaft Theißen betreffende Angelegenheiten und zur Erfüllung der ihm obliegenden Aufgaben, Haushaltsmittel als Budget mit Betrag 250.000 Euro im Haushalt 2019 und den Folgejahren, zugewiesen werden.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 12 |
davon anwesend: | 10 |
Ja-Stimmen: | 5 |
Nein-Stimmen: | 2 |
Stimmenthaltungen: | 3 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |