Auszug - Bewilligung einer überplanmäßigen Auszahlung auf dem Produktkonto Kostenerstattung an Freie Träger von Kindertageseinrichtungen
Sitzung des Finanz-/Rechnungsprüfungsausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 11 | |||||||
Gremium: | Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Mo, 24.09.2018 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 18:50 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
VI/STR/40/0813/18 Bewilligung einer überplanmäßigen Auszahlung auf dem Produktkonto Kostenerstattung an Freie Träger von Kindertageseinrichtungen | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Soziales Zeitz SG Kindertageseinrichtungen | |||||||
Federführend: | Fachbereich Soziales Zeitz | |||||||
Beschluss:
Gemäß § 25 der Hauptsatzung der Stadt Zeitz beschließt der Stadtrat eine überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 106.047,89 € für die Erstattung der für den Betrieb der Kindertageseinrichtungen der Freien Träger in der Stadt Zeitz notwendigen Kosten im Zeitraum 01.01.2018 bis 31.12.2018.
Die Finanzierung erfolgt über Mehreinnahmen aus den Landes- und Kreiszuweisungen für die Finanzierung der Kindertageseinrichtungen gemäß der §§ 11, 12 und 12 a KiFöG LSA.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 7 |
davon anwesend: | 7 |
Ja-Stimmen: | 6 |
Nein-Stimmen: | 1 |
Stimmenthaltungen: | 0 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |