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Auszug - Anhörung des Ortschaftsrates zur Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes der Stadt Zeitz für die Haushaltsjahre 2019 bis 2026  

Sitzung des Ortschaftsrates Theißen
TOP: Ö 8
Gremium: Ortschaftsrat Theißen Beschlussart: abgelehnt
Datum: Di, 25.09.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:40
Raum: Theißen, Bürgerraum, Schulstr.9
Ort: Schulstraße 9, 06711 Zeitz
VI/STR/20/0826/18 Anhörung des Ortschaftsrates zur Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes der Stadt Zeitz für die Haushaltsjahre 2019 bis 2026
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beteiligung einer Ortschaft
Verfasser:Oberbürgermeister
SG Haushalts- und Rechnungswesen
Federführend:Fachbereich Finanzen   

Herr Köstler:

Zum Sportstättenkonzept ist noch Diskussion mit den Vereinen erforderlich.

 

Herr Ham:

Fragt nach Ausgleich der kommenden Jahre?

 

Frau Schürmann:

Es muss das Ziel sein, bis zum Jahr 2026 einen Ausgleich zu erzielen. Deshalb muss jährlich am Konzept gearbeitet werden.

 

Herr Fuckner:

Der richtige Ansatz wäre doch, bei den Personalkosten zu sparen.

Auch die Betreibung der Bäder der Stadt mit einem Pächter wäre doch eine

Konsolidierungsmaßnahme mit Einsparungseffekt.

 

Herr Borde:

Mit der Eingemeindung der Ortschaften in größere Einheiten, Verbandsgemeinden und Einheitsgemeinden sollte Personal eingespart werden und deshalb die Kosten für Personal geringer werden. Dies ist nicht eingetreten. Mit den jährlichen Tarifverhandlungen im Öffentlichen Dienst und die daraus resultierenden Erhöhungen der Aufwendungen für die Personalkosten, ist für mich ein Teufelskreis, aus dem wir nicht heraus kommen, wenn wir den Personalbestand nicht drastisch verringern. Dazu fehlen uns jedoch die rechtlichen Mittel, demzufolge ist dies gar nicht anders gewollt. Das Defizit bei den Personalkosten mit der Aufnahme von Liquiditätskrediten auszugleichen, bedeutet unverantwortliches Wirtschaften gegen die kommenden Generationen. Diese müssen für die jetzige inkonsequente Finanzwirtschaft in Verzicht leben.


 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

10

davon anwesend:

9

Ja-Stimmen:

0

Nein-Stimmen:

7

Stimmenthaltungen:

2

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0