Auszug - Anhörung des Ortschaftsrates zur Haushaltssatzung 2019 der Stadt Zeitz und dem dazugehörigen Haushaltsplan mit seinen gesetzlichen Bestandteilen
Sitzung des Ortschaftsrates Zangenberg | ||||||||
TOP: | Ö 9 | |||||||
Gremium: | Ortschaftsrat Zangenberg | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Di, 02.10.2018 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 19:00 - 19:25 | |||||||
Raum: | Mehrzweckhalle Zangenberg, | |||||||
Ort: | Leipziger Straße, 06711 Zeitz OT Zangenberg | |||||||
VI/STR/20/0827/18 Anhörung des Ortschaftsrates zur Haushaltssatzung 2019 der Stadt Zeitz und dem dazugehörigen Haushaltsplan mit seinen gesetzlichen Bestandteilen | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beteiligung einer Ortschaft | |||||
Verfasser: | Oberbürgermeister SG Haushalts- und Rechnungswesen | |||||||
Federführend: | Fachbereich Finanzen | |||||||
Die Maßnahme LEADER Flächenaufwertung Teiche Zangenberg ist nach Prüfung nicht als unabweisbar eingestuft worden lt. Aussage der Kommunalaufsicht und deshalb in der Fortschreibung erst in das Jahr 2021 genommen.
Die Unabweisbarkeit muss nach Einschätzung aller Ortschaftsratsmitglieder noch einmal geprüft werden.
Hauptaufgabe der Teiche, Entnahme von Löschwasser für die Ortschaft Zangenberg, ist nicht gegeben. Weiterhin entwickeln sich die Teiche zu einer vermüllten stinkenden Kloake.
Auf eine nochmalige Prüfung auf unabweisbare Maßnahme wird gebeten.
Die Anhörung des Ortschaftsrates Zangenberg zur Haushaltsatzung 2019 der Stadt Zeitz
und dem dazugehörigen Haushaltplan mit seinen gesetzlichen Bestandteilen
ergibt nachstehendes Abstimmungsergebnis.
Beschluss:
ohne
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 4 |
davon anwesend: | 4 |
Ja-Stimmen: | 3 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 1 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |