Auszug - Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für den Ausbau des Steinbrüchener Weges im Ortsteil Geußnitz mit geänderter Abschnittsbildung
Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses gemeinsam mit dem Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss | ||||||||
TOP: | Ö 9 | |||||||
Gremium: | Haupt-und Wirtschaftsausschuss | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 18.10.2018 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 19:50 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
Zusatz: | Zum Tagesordnungspunkt 12 "Haushaltssatzung 2019 der Stadt Zeitz und dem dazugehörigen Haushaltsplan mit seinen gesetzlichen Bestandteilen" werden die Mitglieder des Finanz- und Rechnungsprüfungsausschusses mit eingeladen. Zu TOP 11 und TOP 12 sind die bereits vorliegenden Unterlagen mitzubringen! | |||||||
VI/STR/65/0787/18 Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für den Ausbau des Steinbrüchener Weges im Ortsteil Geußnitz mit geänderter Abschnittsbildung | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Technisches Zeitz SG Gebühren und Beiträge | |||||||
Federführend: | Fachbereich Technisches Zeitz | |||||||
Beschluss:
Der Stadtrat Zeitz beschließt die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für den Ausbau des Steinbrüchener Weges im Ortsteil Geußnitz mit geänderter Abschnittsbildung und hebt gleichzeitig den Beschluss-Nr. VI/STR/65/0527/17 vom 04.05.2017 zur Maßnahme auf.
Die Baumaßnahme bezieht sich nur auf die Straßenbeleuchtung.
Entsprechend § 3 Abs. 2 und 3 und § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz werden die Abschnittsbildung und Aufwandsspaltung beschlossen.
Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig.
Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird der Steinbrüchener Weg als Anliegerstraße klassifiziert.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 12 |
davon anwesend: | 11 |
Ja-Stimmen: | 11 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 0 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |