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Auszug - 2. Änderung der Satzung über die Erhebung einer Spielgerätesteuer in der Stadt Zeitz vom 16.03.2012  

Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses gemeinsam mit dem Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss
TOP: Ö 7
Gremium: Haupt-und Wirtschaftsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 18.10.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:50
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
Zusatz: Zum Tagesordnungspunkt 12 "Haushaltssatzung 2019 der Stadt Zeitz und dem dazugehörigen Haushaltsplan mit seinen gesetzlichen Bestandteilen" werden die Mitglieder des Finanz- und Rechnungsprüfungsausschusses mit eingeladen. Zu TOP 11 und TOP 12 sind die bereits vorliegenden Unterlagen mitzubringen!
VI/STR/OB/0745/18 2. Änderung der Satzung über die Erhebung einer Spielgerätesteuer in der Stadt Zeitz vom 16.03.2012
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Oberbürgermeister
Stabsstelle Controlling
Federführend:Oberbürgermeister   

 


Beschluss:

Der Stadtrat beschließt die in der Anlage beigefügte 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Spielgerätesteuer in der Stadt Zeitz vom 16.03.2012.


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

12

davon anwesend:

11

Ja-Stimmen:

11

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltungen:

  0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

  0