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Auszug - Bewilligung einer überplanmäßigen Auszahlung auf dem Produktkonto Kostenerstattung an Freie Träger von Kindertageseinrichtungen  

44. Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 12 Beschluss:VI/STR/40/0813/18
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 25.10.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 21:10
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
Zusatz: Bitte bringen Sie die bereits vorliegenden Unterlagen zu TOP 10 und TOP 11 mit!
VI/STR/40/0813/18 Bewilligung einer überplanmäßigen Auszahlung auf dem Produktkonto Kostenerstattung an Freie Träger von Kindertageseinrichtungen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Soziales Zeitz
SG Kindertageseinrichtungen
Federführend:Fachbereich Soziales Zeitz   

 


Beschluss:

Beschluss-Nr.: VI/STR/40/0813/2510/18:

Gemäß § 25 der Hauptsatzung der Stadt Zeitz beschließt der Stadtrat eine überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 106.047,89 € für die Erstattung der für den Betrieb der  Kindertageseinrichtungen der Freien Träger in der Stadt Zeitz notwendigen Kosten im Zeitraum 01.01.2018 bis 31.12.2018.

Die Finanzierung erfolgt über Mehreinnahmen aus den Landes- und Kreiszuweisungen für die Finanzierung der Kindertageseinrichtungen gemäß der §§ 11, 12 und 12 a KiFöG LSA.


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

37

davon anwesend:

26

Ja-Stimmen:

24

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltungen:

  2

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

  0