Auszug - Information über das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Magdeburg vom 21.08.2018 und dessen mögliche Auswirkungen auf die Beitragserhebung im EB Abwasser
Sitzung des Betriebsausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 9 | |||||||
Gremium: | Betriebsausschuss | Beschlussart: | zur Kenntnis genommen | |||||
Datum: | Mi, 21.11.2018 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 18:35 | |||||||
Raum: | Sitzungsraum (Zimmer 119) | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
VI/STR/BM/0862/18 Information über das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Magdeburg vom 21.08.2018 und dessen mögliche Auswirkungen auf die Beitragserhebung im EB Abwasser | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Informationsvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Bürgermeister | |||||||
Federführend: | Bürgermeisterin | |||||||
Frau Weber machte noch einige Ausführungen zum Urteil des OVG Magdeburg und den möglichen Auswirkungen auf die Beitragserhebung im EB Abwasser.
Die Kalkulation wird derzeit noch einmal überprüft und ggf. entsprechend der neuen rechtlichen Vorgaben aus em Urteil überarbeitet und anschließend gegebenenfalls eine Änderungssatzung erarbeitet. Eine erste Beratung hat dazu bereits stattgefunden.
Um erforderlichenfalls die Satzung anzupassen, ist für den 16.01.2019 eine Sondersitzung des Betriebsausschusses sowie eine Sondersitzung des Stadtrates im Anschluss an die Betriebsausschusssitzung oder einen Tag später erforderlich.
Die Informationsvorlage wurde zur Kenntnis genommen.