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Auszug - Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes der Stadt Zeitz für die Haushaltsjahre 2019 bis 2026  

46. (Sonder-)Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 5 Beschluss:VI/STR/20/0824/18
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 19.11.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:17
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
Zusatz: Bitte beachten Sie folgende Änderung: Die 45. (Sonder-)Sitzung am Dienstag, dem 13.11.2018, entfällt.
VI/STR/20/0824/18 Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes der Stadt Zeitz für die Haushaltsjahre 2019 bis 2026
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Oberbürgermeister
SG Haushalts- und Rechnungswesen
Federführend:Fachbereich Finanzen   

 

Herr Borde gibt die Abstimmungsergebnisse aus den Vorberatungen bekannt.

 

Zu Beginn unterstreicht Herr Thieme die Bedeutsamkeit zur Beschlussfassung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes sowie der Haushaltssatzung der Stadt Zeitz für das Jahr 2019 und gibt Erläuterungen zum Bearbeitungsstand. 

 

Der Termin für die Rechtswirksamkeit des Haushaltes zum 30.11. sei noch einmal eingehend für die geplanten Bauvorhaben überprüft worden. Grundsätzlich gelte die Frist 30.11. für Neuanträge und nicht für Fortsetzungsmaßnahmen. Die Einordnung könne in Einzelfällen, so auch bei der Grundschule Zeitz Ost, nicht eindeutig erfolgen. In anderen Fällen könnten eventuell Argumente vorgebracht werden, die eine Fristversäumnis entschuldigen könnten.

 

Herr Thieme gibt folgende, den Stadträten vorliegende, Änderung der Beschlussvorlage zur Haushaltssatzung 2019 der Stadt Zeitz und dem dazugehörigen Haushaltsplan mit seinen gesetzlichen Bestandteilen zu Protokoll:

 

Für die Investitionsmaßnahmen

  • Ausstattung Sportstätten (Invest.-Nr. 4241013001)Planansatz: 3.000 €
  • Sammelposten Sportstätten (Invest.-Nr. 4241019001)Planansatz: 1.700 €
  • Touristisches Leitsystem (Invest.Nr. 5750017001)Planansatz: 3.000 €

kann die sachliche und zeitliche Unabweisbarkeit nicht begründet werden.

 

Diese Maßnahmen werden aus dem Finanzplan 2019 gestrichen.

 

Die Haushaltssatzung der Stadt Zeitz für das Haushaltsjahr 2019 ändert sich wie folgt:

 

§ 1, Nr. 2d.)

Der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit verringert sich um         7.700 € auf eine Summe von 13.301.800 €.

§ 2

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen reduziert sich um 7.700 € auf eine Betrag von 3.619.800 €.

 

 

Der Vorsitzende des Stadtrates eröffnet die Diskussion. Folgende Anträge werden gestellt:

 

Durch den Fraktionsvorsitzenden der Fraktion ALL/AfD, Herrn Weißbrodt, werden insgesamt drei Anträge gestellt. Herr Weißbrodt erläutert und begründet die Anträge.

 

Zwei Anträge (1. Antrag zum Personal und 2. Antrag zu Planungen für den Ausbau „ZEKIWA als Archiv“ betreffen den TOP 5 (Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes der Stadt Zeitz für die Haushaltsjahre 2019 bis 2026).

 

Antrag 1 der Fraktion ALL/AfD:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Anzahl der Beschäftigten in der Kernverwaltung auf eine Zielgröße von 7,5 VbE/1000 Einwohner bis zum 31.12.2026 zu reduzieren. Zur Kernverwaltung gehören alle Beschäftigten, außer den Erziehern und den hauptberuflichen Kräften der Feuerwehr. Über den Stand der Umsetzung dieses Beschlusses ist der Stadtrat jährlich zum 30.06. zu unterrichten und das Personalentwicklungskonzept dahingehend jährlich fortzuschreiben.

 

Antrag 2 der Fraktion ALL/AfD:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt,

  1. In die Planungen für den Ausbau „ZEKIWA als Archiv“ zwingend Maßnahmen zur Nutzung alternativer Energien zu integrieren, mit dem Ziel die späteren Betriebskosten soweit als möglich zu verringern bzw. selbst zu erwirtschaften und
  2. Die Archivnutzung durch das Stadtarchiv soweit rechtlich und tatsächlich möglich auf den absolut notwendigen Teil zu begrenzen. Hierzu sind alle rechtlichen Möglichkeiten der Digitalisierung von Archivgut zu nutzen. Der dadurch freiwerdende Teil der Flächen soll förderunschädlich für andere kommunale Zwecke, auch anderer Kommunen, nutzbar gemacht werden.

 

Der 3. Antrag der Fraktion ALL/AfD bezüglich des Sperrvermerkes zur GRW-Förderung betrifft die Beschlussfassung der Haushaltssatzung 2019 im TOP 6.

 

Antrag 3 der Fraktion ALL/AfD zum Haushalt 2019

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt, dass die Haushaltsstellen der GRW-Förderung mit dem Sperrvermerk zu versehen sind.

Die Verwaltung wird beauftragt, anhand der bereits in Auftrag gegebenen Planungen für Goethepark und Marstall einen Abwägungsbeschluss in den Stadtrat einzubringen. Dort sollen beide Planungsunterlagen vorgestellt und danach entschieden werden, welche Baumaßnahme realisiert werden soll.

 

Herr Weißbrodt weist in diesem Zusammenhang auf die Problematik: Brikettfabrik Herrmannschacht - MUT hin.

 

Durch Frau Eschner, Fraktionsvorsitzende SPD, wird ein Antrag (Übertragung der Sekundarschulen an den Burgenlandkreis)  zum Haushaltskonsolidierungskonzept eingebracht und begründet.

 

Antrag der Fraktion SPD:

Der Stadtrat beschließt, die Übertragung der Sekundarschulen an den Burgenlandkreis als Konsolidierungsmaßnahme zu streichen.

 

In der konstruktiven Diskussion werden Meinungen und Standpunkte dargelegt. Herr Thieme beantwortet die Fragen der Stadträtinnen und Stadträte zur GRW-Förderung und zur Nutzung der Räumlichkeiten im ZEKIWA-Gebäude als Archiv. 

 

Herr Weißbrodt bekundet Zustimmung durch die Mitglieder der Fraktion ALL/AfD für die Abstimmung und Beschlussfassung unter der Voraussetzung, dass dem Antrag gerade hinsichtlich zum Personal zugestimmt werde.

 

Herr Heller, Fraktion Die Linke., informiert, die Mitglieder der Fraktion würden den gestellten Anträgen unter der Voraussetzung zustimmen, dass von Seiten der Verwaltung ein Bekenntnis speziell zur Personalentwicklung zu Protokoll gegeben werde.

 

Herr Thieme erklärt, man sei durchaus bemüht, auch in persönlicher Hinsicht Personal und Mitarbeiter zu entwickeln. Die Mitarbeiteranzahl müsse und werde reduziert. In den nächsten Jahren bis 2026 werde es insgesamt ca. 90 Abgänge aus Altersgründen geben. Diese Abgänge sollen gründlich im Hinblick auf eine Wiederbesetzung hinterfragt werden. Den Mitarbeitern werde nach Möglichkeit die Gelegenheit gegeben, ihre Gesamtstundenzahl auf 40 Stunden zu erhöhen oder auch, je nach Bedürfnis, zu reduzieren. Das solle aber nicht zu einer Erhöhung der Gesamtstundenzahl der Verwaltung führen, weil das den Konsolidierungszielen zuwiderlaufe. Ab sofort würden Mitarbeiter vor allem nicht mehr befristet auf 2 Jahre eingestellt werden, und es wird somit auf eine sachgrundlose Befristung verzichtet. Nach wie vor werde es eine 6monatige Probezeit geben. Die Stadt Zeitz habe das Ziel, ein attraktiver Arbeitgeber zu sein.

 

Der Vorsitzende des Stadtrates, Herr Borde, lässt über die Anträge zum Haushaltskonsolidierungskonzept abstimmen.

 

1. Abstimmung zum 1. Antrag der Fraktion ALL/AfD:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Anzahl der Beschäftigten in der Kernverwaltung auf eine Zielgröße von 7,5 VbE/1000 Einwohner bis zum 31.12.2026 zu reduzieren. Zur Kernverwaltung gehören alle Beschäftigten, außer den Erziehern und den hauptberuflichen Kräften der Feuerwehr. Über den Stand der Umsetzung dieses Beschlusses ist der Stadtrat jährlich zum 30.06. zu unterrichten und das Personalentwicklungskonzept dahingehend jährlich fortzuschreiben.

 

Herr Strauch und Herr Schröder nehmen an der Beratung und Abstimmung aufgrund eines Mitwirkungsverbotes nach § 33 KVG LSA nicht teil und nehmen im Zuschauerbereich Platz.

 

Ja-Stimmen: 26Nein-Stimmen:  1 Enthaltungen:  3

Der Antrag ist angenommen.

 

2. Abstimmung zum 2. Antrag der Fraktion ALL/AfD:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt,

  1. In die Planungen für den Ausbau „ZEKIWA als Archiv“ zwingend Maßnahmen zur Nutzung alternativer Energien zu integrieren, mit dem Ziel die späteren Betriebskosten soweit als möglich zu verringern bzw. selbst zu erwirtschaften und
  2. Die Archivnutzung durch das Stadtarchiv soweit rechtlich und tatsächlich möglich auf den absolut notwendigen Teil zu begrenzen. Hierzu sind alle rechtlichen Möglichkeiten der Digitalisierung von Archivgut zu nutzen. Der dadurch freiwerdende Teil der Flächen soll förderunschädlich für andere kommunale Zwecke, auch anderer Kommunen, nutzbar gemacht werden.

 

Herr Strauch und Herr Schröder nehmen an der Beratung und Abstimmung aufgrund eines Mitwirkungsverbotes nach § 33 KVG LSA nicht teil und nehmen im Zuschauerbereich Platz.

 

Ja-Stimmen: 27Nein-Stimmen:  1 Enthaltungen:  2

Der Antrag ist angenommen.

 

 

3. Abstimmung zum Antrag der Fraktion SPD zum Haushaltskonsolidierungskonzept bis zu Klärung und Zuarbeit durch die Verwaltung an den Stadtrat:

Der Stadtrat beschließt, die Übertragung der Sekundarschulen an den Burgenlandkreis als Konsolidierungsmaßnahme zu streichen.

 

Ja-Stimmen: 26Nein-Stimmen:  1 Enthaltungen:  5

Der Antrag ist angenommen.


Geänderter Beschluss:

Beschlussnummer VI/STR/20/0824/1911/18:

 

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungs-konzeptes der Stadt Zeitz für die Haushaltsjahre 2019 bis 2026.


Abstimmungsergebnis zum Beschluss mit den Änderungen:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

37

davon anwesend:

32

Ja-Stimmen:

25

Nein-Stimmen:

4

Stimmenthaltungen:

3

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

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