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Auszug - Haushaltssatzung 2019 der Stadt Zeitz und dem dazugehörigen Haushaltsplan mit seinen gesetzlichen Bestandteilen  

46. (Sonder-)Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 6 Beschluss:VI/STR/20/0823/18
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 19.11.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:17
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
Zusatz: Bitte beachten Sie folgende Änderung: Die 45. (Sonder-)Sitzung am Dienstag, dem 13.11.2018, entfällt.
VI/STR/20/0823/18 Haushaltssatzung 2019 der Stadt Zeitz und dem dazugehörigen Haushaltsplan mit seinen gesetzlichen Bestandteilen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Oberbürgermeister
SG Haushalts- und Rechnungswesen
Federführend:Fachbereich Finanzen   

 

Herr Borde gibt die Abstimmungsergebnisse aus den Vorberatungen bekannt.

 

Bereits im TOP 5 wurde folgende Änderung der Beschlussvorlage zur Haushaltssatzung 2019 der Stadt Zeitz und dem dazugehörigen Haushaltsplan mit seinen gesetzlichen Bestandteilen durch Herrn Thieme zu Protokoll gegeben:

 

Für die Investitionsmaßnahmen

  • Ausstattung Sportstätten (Invest.-Nr. 4241013001)Planansatz: 3.000 €
  • Sammelposten Sportstätten (Invest.-Nr. 4241019001)Planansatz: 1.700 €
  • Touristisches Leitsystem (Invest.Nr. 5750017001)Planansatz: 3.000 €

kann die sachliche und zeitliche Unabweisbarkeit nicht begründet werden.

 

Diese Maßnahmen werden aus dem Finanzplan 2019 gestrichen.

 

Die Haushaltssatzung der Stadt Zeitz für das Haushaltsjahr 2019 ändert sich wie folgt:

 

§ 1, Nr. 2d.)

Der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit verringert sich um      7.700 € auf eine Summe von 13.301.800 €.

§ 2

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen reduziert sich um 7.700 € auf eine Betrag von 3.619.800 €.

 

 

Ebenfalls im vorangegangenen TOP 5 hat Herr Weißbrodt folgenden Antrag gestellt und erläutert:

 

Antrag der Fraktion ALL/AfD zum Haushalt 2019

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt, dass die Haushaltsstellen der GRW-Förderung mit dem Sperrvermerk zu versehen sind.

Die Verwaltung wird beauftragt, anhand der bereits in Auftrag gegebenen Planungen für Goethepark und Marstall einen Abwägungsbeschluss in den Stadtrat einzubringen. Dort sollen beide Planungsunterlagen vorgestellt und danach entschieden werden, welche Baumaßnahme realisiert werden soll.

 

Herr Borde eröffnet die Diskussion. Durch die Stadträtinnen und Stadträte werden Meinungen und Standpunkte dargelegt. Die Fragen werden durch den Oberbürgermeister, Herrn Thieme, beantwortet.

 

Frau Tischendorf hinterfragt die Maßnahmen, die aus dem Finanzplan 2019 gestrichen werden. Was genau betrifft diese Streichungen? Handelt es sich um eine Auflage der Kommunalaufsicht?

 

Herr Thieme erklärt, die Kommunalaufsicht habe darauf hingewiesen, dass für diese 3 Punkte die Unabweisbarkeit nachzuweisen sei. Für diese Punkte könne die sachliche und zeitliche Unabweisbarkeit nicht dargelegt werden.

Frau Langenberg erläutert, was die Planansätze beinhalten. Die Ausstattung der Sportstätten beinhalte eine Ersatzbeschaffung von Ausstattungsgegenständen und Sportmaterial zur Aufrechterhaltung des Trainings- und Wettkampfbetriebes in den Zeitzer Sportstätten.

Die Sammelposten Sportstätten dienen zum Erwerb von Verschleißteilen.

Bei dem touristischen Leitsystem handelt es sich um Ausschilderungen.

Bei diesen Maßnahmen im freiwilligen Bereich kann die Unabweisbarkeit aus haushaltsrechtlicher Sicht nicht begründet werden.

 

Frau Eschner, Fraktion SPD, stellt einen Antrag zum Kreativitätszentrum und begründet diesen.

 

Antrag der Fraktion SPD:

Der Stadtrat Zeitz beschließt:

  1. Der Personalkostenzuschuss für das Kreativitätszentrum wird um 3.000 Euro erhöht. (Produktnummer 36200)
  2. Die Deckung erfolgt aus dem Produkt Stadtfeste. (Produktnummer 28120)

 

Herr Thieme sieht im Kreativitätszentrum eine wichtige Institution und Einrichtung für die Stadt Zeitz, die unterstützt und erhalten werden müsse. Er gibt zu bedenken, dies betreffe den freiwilligen Bereich, und es sei schwierig, eine Ausgabe im freiwilligen Bereich zu erhöhen. Um eine Genehmigung des Haushaltes nicht zu gefährden, schlägt Herr Thieme vor, über eine Hilfe für das Kreativitätszentrum in Form einer überplanmäßigen Ausgabe zu einem späteren Zeitpunkt zu beraten. 

 

Die Fraktion ALL/AfD, die Fraktion Zeitzer für Zeitz, die Fraktion Die Linke. und Frau Reinhardt, Vorsitzende des Ausschusses für Bildung, Soziales, Kultur und Sport, erklären in der Beratung und Diskussion über den Antrag ihre Zustimmung und Unterstützung zur Antragstellung der SPD-Fraktion.

 

Frau Späte gibt den Hinweis, die Stadt Zeitz könne das Kreativitätszentrum bei Anträgen zum Europäischen Sozialfonds (ESF) unterstützen. Ein solcher Antrag beinhalte eine Projektförderung und die Möglichkeit zur Übernahme von Personalkosten.

 

Herr Exler, Fraktion Freie Wähler, stellt den Geschäftsordnungsantrag:

Verweisung in den Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport.

 

Herr Rink, Einzelstadtrat WIR, stimmt den Ausführungen des Oberbürgermeisters zu und befürwortet den Antrag von Herrn Exler zur Verweisung in den Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport.

 

Es folgt die Abstimmung zum Geschäftsordnungsantrag von Herrn Exler:

 

Verweisung in den Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport.

 

Ja-Stimmen: 13Nein-Stimmen:  14 Enthaltungen:  4

Der Antrag ist abgelehnt.

 

 

Herr Borde lässt über die Anträge abstimmen:

 

 

Abstimmung zum Antrag der Fraktion SPD:

 

Der Stadtrat Zeitz beschließt:

  1. Der Personalkostenzuschuss für das Kreativitätszentrum wird um 3.000 Euro erhöht. (Produktnummer 36200)
  2. Die Deckung erfolgt aus dem Produkt Stadtfeste. (Produktnummer 28120)

 

 

Ja-Stimmen: 18Nein-Stimmen:  7 Enthaltungen:  6

Der Antrag ist angenommen.

 

 

 

Abstimmung zum Antrag der Fraktion ALL/AfD:

 

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt, dass die Haushaltsstellen der GRW-Förderung mit dem Sperrvermerk zu versehen sind.

Die Verwaltung wird beauftragt, anhand der bereits in Auftrag gegebenen Planungen für Goethepark und Marstall einen Abwägungsbeschluss in den Stadtrat einzubringen. Dort sollen beide Planungsunterlagen vorgestellt und danach entschieden werden, welche Baumaßnahme realisiert werden soll.

 

Ja-Stimmen: 26Nein-Stimmen:  2 Enthaltungen:  4

Der Antrag ist angenommen.


Geänderter Beschluss:

Beschluss-Nr.: VI/STR/20/0823/1911/18.

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 der Stadt Zeitz und den dazugehörigen Haushaltsplan mit seinen gesetzlichen Bestandteilen.


Abstimmungsergebnis zum Beschluss mit den Änderungen:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

37

davon anwesend:

32

Ja-Stimmen:

25

Nein-Stimmen:

5

Stimmenthaltungen:

2

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

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