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Auszug - Feststellung des Jahresabschlusses 2017 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Zeitz  

Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 18
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 06.12.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:40
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
VI/STR/75/0850/18 Feststellung des Jahresabschlusses 2017 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Zeitz
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung Zeitz"
Betriebsführer SWZ GmbH
Federführend:Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung Zeitz"   

 


Beschluss:

Beschluss-Nummer: VI/STR/75/0850/0612/18

 

Der Stadtrat beschließt die Feststellung des Jahresabschlusses 2017, die Entlastung des Betriebsleiters und die Behandlung des Jahresgewinns 2017 des Eigenbetriebes Abwas­ser­beseitigung Zeitz gemäß § 19 Abs. 4 Eigenbetriebsgesetz vom 24.03.1997 (in der je­weils gültigen Fassung) wie folgt:

 

1               Feststellung des Jahresabschlusses 2017

1.1               Bilanzsumme58.963.563,26 EUR

 

1.1.1 davon entfallen auf der Aktivseite auf:

              - das Anlagevermögen50.829.217,97 EUR

              - das Umlaufvermögen8.132.074,37 EUR

              - den Rechnungsabgrenzungsposten2.270,92 EUR

 

1.1.2              davon entfallen auf der Passivseite auf:

              - das Eigenkapital5.689.956,59 EUR

              - die Sonderposten13.737.360,96 EUR

              - die empfangenen Ertragszuschüsse14.178.295,57 EUR

              - die Rückstellungen1.709.551,00 EUR

              - die Verbindlichkeiten22.603.399,14 EUR

              - den Rechnungsabgrenzungsposten1.045.000,00 EUR

 

1.2              Jahresgewinn218.831,26 EUR

 

1.2.1              Summe der Erträge6.261.889,97 EUR

 

1.2.2   Summe der Aufwendungen6.043.058,71 EUR

 

2 Dem Betriebsleiter wird für das Jahr 2017 Entlastung erteilt.

 

3               Verwendung des Jahresgewinns

              - auf neue Rechnung vorzutragen218.831,26 EUR


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

37

davon anwesend:

26

Ja-Stimmen:

26

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0