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Auszug - Schaffung von jeweils einer Hausmeisterstelle an den Grundschulen Kayna und Nonnewitz Antrag: Fraktion Die Linke.  

Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales, Kultur und Sport
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 21.01.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 20:30
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
VI/STR/STR/0872/18 Schaffung von jeweils einer Hausmeisterstelle an den Grundschulen Kayna und Nonnewitz
Antrag: Fraktion Die Linke.
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Fraktion Die Linke./ZfZ
Verfasser:Fraktion Die Linke
Stadtrat
Federführend:Vorsitzender des Stadtrates   

Die Vorsitzende des Ausschusses für Bildung, Soziales, Kultur und Sport begrüßt die Leiterin der Grundschule Kayna Frau Steinert.

 

Antrag:

Sie bittet um Zustimmung der Ausschussmitglieder zum Rederecht für Frau Steinert.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

Frau Steinert erläutert die täglichen Arbeiten an der Schule, welche durch die Schule selbständig durchgeführt werden, ohne Hausmeister. Die Umsetzung der Aufgaben ist schwerlich. Die Koordination erfolgt über die Leiterin der Schule, was eigentlich nicht zu ihren Aufgaben zählt. Erforderlich ist eine regelmäßige Anwesenheit eines Hausmeisters.

 

Anschließend erfolgt eine intensive Diskussion.

 

Frau Eschner:

Sie stellt fest, dass die Beschlussfassung der Vorlage anders lautet als die gerade durchgeführte Diskussion über die Umverteilung von Arbeitszeiten der vorhandenen Gemeindearbeiter. Hier muss unbedingt eine Präzisierung erfolgen.

 

Frau Reinhardt:

Die festgelegten VbE für Kayna und Nonnewitz sollen den Schulen auch in Gänze zustehen. Mit dem Einsatz des Gemeindearbeiters an nur 1 Tag in der Woche, wird man dem Stellenbedarf nicht gerecht.

 

Herr Enzmann:

Wer legt die Beauftragung dieser 0,47 bzw. 0,45 VbE fest?

 

Frau Reinhardt:

Die Bemessung der Stellen erfolgt im Fachbereich Zentrale Dienste und der Einsatz wird über das Sachgebiet Gebäude- und Flächenmanagement koordiniert.

 

 

Frau Rossner-Sauerbier verlässt den Raum, damit sind 6 Stadträte anwesend.

 

 

Weiter stellt sie folgenden Antrag:

Streichung des Titels der Vorlage und Änderung wie folgt:

„Antrag zur ordnungsgemäßen Bemessung von Hausmeisterstellen an den Grundschulen Kayna und Nonnewitz und deren Umsetzung“

 

Herr Hedrich:

Wer überwacht die Beschlüsse, welche hier verabschiedet werden?

 

Oberbürgermeister Herr Thieme:

Der Einsatz wird über das Sachgebiet Gebäude- und Flächenmanagement koordiniert.

 

Antrag Frau Reinhardt:

Der Beschlusstext wird wie folgt ergänzt:

Nach Absatz 2 ist einzufügen: „Das Sachgebiet Gebäude- und Flächenmanagement hat für die Umsetzung Sorge zu tragen.“

 

 

Bezeichnung der Vorlage – neu:

Antrag zur ordnungsgemäßen Bemessung von Hausmeisterstellen an den Grundschulen Kayna und Nonnewitz und deren Umsetzung

 

Beschluss - neu:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, gemäß KGST die ordnungsgemäße Bemessung von Hausmeisterstellen an den Grundschulen Kayna und Nonnewitz durchzuführen und den Einsatz der Hausmeister entsprechend zu realisieren.

 

Diese Stellen sind im Personalentwicklungskonzept und somit im Rahmen der anstehenden Haushaltsplanung 2019 zu berücksichtigen.

Das Sachgebiet Gebäude- und Flächenmanagement hat für die Umsetzung Sorge zu tragen.


Beschluss:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, gemäß KGST die ordnungsgemäße Bemessung von Hausmeisterstellen an den Grundschulen Kayna und Nonnewitz durchzuführen und den Einsatz der Hausmeister entsprechend zu realisieren.

 

Diese Stellen sind im Personalentwicklungskonzept und somit im Rahmen der anstehenden Haushaltsplanung 2019 zu berücksichtigen.


Abstimmungsergebnis zum Antrag von Frau Reinhardt:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

6

Ja-Stimmen:

5

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

1

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0